Krankentagegeld: Klärung der Versicherungsfähigkeit

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Nach § 15a MBKT 94 ist die Versicherungsfähigkeit bei Selbstständigen grundsätzlich abhängig von der Erzielung regelmäßiger Einkünfte.

Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und die Wiedererlangung von Einkünften hat.

Der Versicherungsnehmer hatte beim Bundesgerichtshof Erfolg. Der Versicherer hatte ihn zu Unrecht ausgesteuert.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/16) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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