Unfallversicherung: Frist-Belehrung als Hinweis in den AUB

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Hier klagte der Versicherungsnehmer (VN) gegen die Leistungsablehnung des Versicherers (VR) aufgrund Versäumnis der 15-Monats-Frist.

Der VR hat den VN im Leistungsfall nicht ausdrücklich über die laufenden Invaliditäts-Fristen belehrt, sondern lediglich im Inhaltsverzeichnis der AUB deutlich auf die vertraglichen Fristen hingewiesen. Die vom VN behauptete Intransparenz der Bedingungen, konnte das Oberlandesgericht (OLG) Bremen nicht erkennen.

Das OLG wies die Klage des VN ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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