Haarwildunfall: Ausweichmanöver kann Versicherungsschutz kosten

Befindet sich Haarwild auf der Straße, so muss sich der Fahrer eines Pkw nach Auffassung der Rechtsprechung so verhalten, dass der Schaden möglichst gering bleibt. Für den Schutz durch die Kaskoversicherung kommt es dabei nicht zwangsweise auf eine Berührung mit dem Wild an. Daher kann im Einzelfall ein Ausweichmanöver notwendig sein, aber auch der Zusammenprall mit dem Tier – die Beweislast, dass das konkrete Verhalten den geringsten Schaden zur Folge hatte, liegt beim Fahrer bzw. Versicherten.

In einem Fall, den das Oberlandesgericht Bremen zu entscheiden hatte, wich der Fahrer einem auf der Straße befindlichen Dachs aus. Die Folge war ein Schaden in Höhe von über 6.000 Euro am Auto. Die Richter sahen das Ausweichmanöver als nicht geboten an und der Versicherer musste nicht zahlen. Hier wäre es wohl besser gewesen, der Fahrer hätte den Zusammenstoß mit dem Tier riskiert.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/09) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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