NACHRICHTEN

bAV-Recht: Bezugsrecht des Alleingesellschafters bei Insolvenz

24.01.2012 - Aufgrund einer Insolvenz, sollte der bAV-Vertrag des angestellten alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters verwertet werden.

Der Versicherer (VR) berief sich darauf, dass eine Verwertung des Arbeitgebers bei Vorliegen einer unverfallbaren Versicherungsleistung nur bei eigener Kündigung des Arbeitnehmers rechtens sei und nicht im Insolvenzfalle und verweigerte die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist diese höchstrichterliche Auslegung nur bedingt anzuwenden, denn wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitnehmer selbst der alleinige Gesellschafter des Unternehmens ist, fällt auch die Versicherungsleistung bei Insolvenz in das unternehmerische Risiko.

Das OLG folgte der Ansicht des Insolvenzverwalters und verurteilte den VR zur Zahlung.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/04) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.


Bild: © Gerd Altmann/Pixelio.de

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert
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