Lebensversicherung: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

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Einem Versicherungsunternehmen (VR) steht es frei, welche Gesundheitsfragen es in seinen Versicherungsanträgen stellt.

Verschweigt der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung einen Klinikaufenthalt, indem er die konkrete Frage nach diesem mit „nein“ beantwortet, begeht er eine Anzeigepflichtverletzung. Denn diese Angabe wäre aber zur Bearbeitung, Risikobeurteilung und Einstufung des Versicherungsrisikos für den VR nötig gewesen.
Wichtig sind immer die explizit gestellten Fragen und deren wahrheitsgemäße Beantwortung.

Das OLG Karlsruhe bestätigte die Leistungsfreiheit des VR!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/36) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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