Gebäudeversicherung: Entschädigung bei Fliesenschäden

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Eine Neufliesung des Badezimmers kann ein Versicherungsnehmer (VN) nach einem Schadenfall nur verlangen, wenn eine teilweise Erneuerung mit erhältlichen Fliesen zu einer unzumutbaren optischen Beeinträchtigung führen würde.

Gibt es also auf dem Markt optisch ähnliche Fliesen, muss der VN mit der Reparatur vorlieb nehmen.

Die Klage des VN vor dem Landgericht Düsseldorf war erfolglos.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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