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Lamfalussy-Verfahren

1. Begriff: Verfahren zur Beschleunigung des europäischen Gesetzgebungsprozesses im Bereich der Finanzdienstleistungen.

2. Verlauf: Das Verfahren sieht folgende vier Stufen vor: Als erstes (Level 1) legen die EU-Organe unter Federführung der Europäischen Kommission den Rechtsrahmen (Rahmenrichtlinie) fest. So wurde die Solvency-II-Richtlinie (RL 2009/138/EG) durch das EU-Parlament und den Rat verabschiedet. Als zweites (Level 2) werden durch die Europäische Kommission, unterstützt durch Fachausschüsse (für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung durch das European Insurance and Occupational Pensions Committee, kurz: EIOPC) detaillierte Durchführungsbestimmungen („technisches Recht“) erarbeitet. Auf der dritten Stufe (Level 3) erlassen die drei europäischen Aufsichtsbehörden des Finanzdienstleistungswesens, für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung also die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), Leitlinien und Empfehlungen zur Auslegung der o.g. Durchführungsbestimmungen. Die Europäische Kommission überwacht schließlich auf der vierten Stufe (Level 4) die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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