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Abwicklungsergebnis

1. Begriff: Differenz aus in Vorjahren gebildeten Schadenrückstellungen (Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) und den daraus zu deckenden Schadenzahlungen.

2. Ausprägungen: Abwicklungsgewinne (Auflösungsbedarf bei den Schadenrückstellungen bzw. niedrigere Schadenzahlungen, als in den Schadenrückstellungen reserviert) sind periodenfremde Erträge. Abwicklungsverluste (weiterer Zuführungsbedarf zu den Schadenrückstellungen bzw. höhere Schadenzahlungen, als in den Schadenrückstellungen reserviert) sind periodenfremde Aufwendungen.

3. Ursachen: Aufgrund der Unsicherheit in den zukünftig zu leistenden Schadenzahlungen und den damit verbundenen Bewertungsspielräumen weichen die zu schätzenden Schadenrückstellungen zwangsläufig von den tatsächlich realisierten Schadenzahlungen ab. Eine Bewertung der Schadenrückstellungen gemäß dem Vorsichtsprinzip spiegelt sich entsprechend in einem positiven Abwicklungsergebnis wider.

4. Berechnung: Das Abwicklungsergebnis ist gleich den Schadenrückstellungen zu Beginn des Geschäftsjahres abzgl. der Zahlungen im Geschäftsjahr für Vorjahres-Versicherungsfälle abzgl. der Schadenrückstellungen für Vorjahres-Versicherungsfälle am Ende des Geschäftsjahres.

5. Behandlung in der Rechnungslegung: a) Die Abwicklungsgewinne bzw. -verluste sind in den Aufwendungen für Versicherungsfälle enthalten. Der Ausweis erfolgt nicht offen. Da sowohl die Zahlungen als auch die Veränderungen der Schadenrückstellungen Vorjahres- und Geschäftsjahresschäden betreffen, ist anhand des Postens „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht ersichtlich, welches Abwicklungsergebnis sich für die Vorjahresrückstellung ergibt.
b) Art und Höhe des Abwicklungsergebnisses sind im Anhang zu erläutern, falls das Abwicklungsergebnis erheblich ist (§ 41 V RechVersV). Abwicklungsdreiecke, wie sie nach den IAS/IFRS im Anhang anzugeben sind (IFRS 4.39), können Aufschlüsse über das Abwicklungsergebnis geben.

6. Folgerungen und Ergebnisse: Das nach Schadenanfalljahren und Versicherungszweigen differenzierte Abwicklungsergebnis ist grundsätzlich ein wichtiger Ausgangspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit von Schadenrückstellungen. Hohe Abwicklungsergebnisse über mehrere Jahre hinweg sollten Anlass dazu geben, u.a. auch die Reservierungspolitik der Versicherungsunternehmen kritisch zu hinterfragen. Abwicklungsergebnisse können in einzelnen Geschäftsjahren aber gerade auch aus Änderungen in der Reservierungspolitik resultieren.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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