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Versicherungslexikon

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Glasversicherung

Versicherung von Glas gegen Schäden durch Zerbrechen bei Universalität der Gefahrendeckung (Allgefahrenversicherung). Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind lediglich Oberflächenschäden sowie Bildschirme, optische Gläser und Hohlgefäße, wie z.B. Vasen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den vereinbarten Versicherungsort. I.d.R. wird Naturalersatz geleistet.

Autor(en): Uwe Laue

 

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