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Überschwemmung

Überflutung.

1. Begriff:
In der Versicherungswirtschaft gibt es verschiedene Definitionen von Überschwemmung. I.d.R. wird von Überschwemmung gesprochen, wenn ein Hochwasser zur Ausuferung von oberirdischen Gewässern führt oder erhebliche Niederschlagsmengen dazu führen, dass das Versicherungsgrundstück größtenteils mit Wasser bedeckt ist. Schäden aus Überschwemmung sind in der erweiterten Elementargefahrenversicherung versicherbar. Schäden, die durch Sturmfluten verursacht werden, sind i.d.R. nicht versicherbar.

2. Merkmale: Über ZÜRS wird jedem Ort in Deutschland eine Überschwemmungszone zugewiesen. Diese Zonen dienen zum einen der Preisfindung und zum anderen als Grundlage zur Zeichnung von Risiken (Risikoselektion). Meistens werden Gebäude, die in der höchsten Gefährdungsklasse liegen, nur nach Besichtigung mit individuell gestalteten Versicherungsbedingungen und Preisen versichert. Dazu gehören z.B. Gebiete an Rhein und Donau, die regelmäßig von Überschwemmungen betroffen sind. Allerdings können mehr als 98 % der Wohngebäude in Deutschland ohne Probleme in der erweiterten Elementargefahrenversicherung versichert werden.

Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender

 

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