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Kreditrisiko

Adressenausfallrisiko, Bonitätsrisiko.

I. Allgemein: Risiken aus dem Ausfall oder der Bonitätsänderung eines Schuldners bzw. einer Partei eines Finanzkontrakts.

II. Kapitalanlagegeschäft:

1. Begriff: Risiko, dass ein Kontrahent seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen aus einem Darlehensgeschäft (Zins und Tilgung) oder aus einem Derivat nicht nachkommt. Damit beschränkt sich das Kreditrisiko auf Forderungsausfälle. Reine Marktwertveränderungen werden nicht berücksichtigt.

2. Vergütung: Besteht bei einer Kapitalanlage ein Kreditrisiko, sollte dieses Risiko bei Erwerb bewertet und in Form eines Risikozuschlags (Credit Spread) abgegolten werden. Als Referenz dienen dazu sog. „risikofreie“ Anlagen, wie z.B. Staatsanleihen von Ländern mit einem AAA-Rating (Rating), oder ein Interbanken-Referenzsatz (z.B. LIBOR, Swap-Satz etc.).

3. Steuerung: Das Kreditrisiko wird oftmals durch die Festlegung von volumenmäßigen Begrenzungen (Limite) gegenüber den einzelnen Geschäftspartnern eingeschränkt. Dabei werden die Risiken in Ratingklassen eingeteilt. Dies kann durch externe oder interne Ratingsysteme erfolgen. Die internen Richtlinien sehen i.d.R. Limite sowohl für einzelne Schuldner als auch für die Summe der Kapitalanlagen einer Ratingklasse vor, die nicht überschritten werden dürfen. Die Limite werden von der Geschäftsleitung verabschiedet, und deren Auslastung sowie Überschreitungen werden regelmäßig an sie berichtet. Value-at-Risk-Modelle (Value at Risk) zur Begrenzung des Kreditrisikos sind bei Banken, insbesondere im Kundenkreditgeschäft, bereits seit längerem im Einsatz. Sie werden insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen an das Risikomanagement (Risikomanagement im Versicherungsunternehmen) durch Solvency II und das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) auch von Versicherungsunternehmen verstärkt genutzt. Value-at-Risk-Modelle berücksichtigen neben dem Risiko des Ausfalls von Zins- und/oder Tilgungsleistungen des Schuldners auch eine Erhöhung des Credit Spread und die damit verbundene Verminderung des Marktwerts einer Darlehensforderung durch eine Verschlechterung der Schuldnerbonität als zweiten Bestandteil des Kreditrisikos.

III. Rückversicherungsgeschäft: Risiko, dass ein Rückversicherer seinen vertraglich vereinbarten Rückversicherungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dazu zählen insbesondere seine Verpflichtungen aus den anteiligen Rückversicherungsleistungen. Siehe Rückversicherung.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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