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Moral Hazard

Moralisches Risiko, Subjektives Risiko.

1. Begriff:
Bezeichnung für eine Situation, in der der Abschluss eines Vertrags Anreize zu opportunistischem Verhalten einer Vertragspartei schafft. Voraussetzung für Moral Hazard ist eine nachvertragliche Informationsasymmetrie (hidden action, hidden information). In der institutionenökonomischen Prinzipal-Agenten-Theorie beschreibt Moral Hazard die Möglichkeit eines i.A. des Prinzipals tätigen Agenten, seinen Informationsvorsprung bez. eigener Handlungen und/oder exogener Umweltzustände zu seinen Gunsten und damit zuungunsten des Prinzipals auszunutzen.

2. Bedeutung in der Versicherungsökonomie: Der Begriff des Moral Hazards stammt aus der Versicherungswirtschaft und wurde schon im 17. Jahrhundert im Zusammenhang mit Feuerversicherungen verwendet, da zu beobachten war, dass Versicherungsnehmer weniger Anstrengungen zur Schadenvermeidung unternahmen als Unversicherte. In diesem Kontext lässt sich Moral Hazard spezifischer definieren: Ein (Versicherungs-)Vertrag schafft hier Anreize zu risikofreudigerem Verhalten, da die Kosten nicht oder nur teilweise selbst getragen werden müssen. Moral Hazard kommt allgemein in Risikoversicherungen vor, so z.B. in der Krankenversicherung oder in der Kfz-Kaskoversicherung. Insbesondere bei Krankenversicherungen wird in Bezugnahme auf den Zeitpunkt des Schadenfalls (Erkrankung) zwischen Ex ante Moral Hazard und Ex post Moral Hazard unterschieden: Ex ante können die Anreize zur Krankheitsvorbeugung verzerrt sein, ex post hängen die vertraglich nicht eindeutig festgelegten Behandlungskosten vom Verhalten des Versicherten ab. Häufig versuchen Versicherungsgesellschaften, das Risiko von Moral Hazard einzudämmen, indem sie Versicherungskontrakte mit Selbstbehalten (Franchise) vorsehen, da die Beseitigung der Informationsasymmetrie, z.B. durch Präventionskontrolle, nur begrenzt bzw. nur mit hohen Kosten möglich ist.

Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels

 

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