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Pfandbriefe

1. Begriff: Von Grundpfandrechten gedeckte Schuldverschreibungen, die von Pfandbriefbanken begeben werden. Das Pfandbriefgesetz regelt, welche Banken Pfandbriefe emittieren dürfen, welche Anforderungen bez. der Deckungswerte und welche operativen Anforderungen erfüllt sein müssen. Durch diese Regelungen wird ein hoher Grad an Homogenität erreicht. Der Begriff des Pfandbriefs ist gesetzlich geschützt.

2. Formen: Pfandbriefe sind nach verschiedenen Deckungen zu unterscheiden. Dazu gehören Hypotheken und öffentliche Kredite an staatliche Stellen. Hypothekenpfandbriefe dienen den Hypothekenbanken zur Refinanzierung langfristiger Hypothekendarlehen, öffentliche Pfandbriefe dienen der Bereitstellung von Ausleihungen an staatliche Stellen. Zudem existiert die Sonderform des Schiffspfandbriefs, die zur Finanzierung von Schiffen eingesetzt wird. Pfandbriefe werden entweder als Inhaberpapiere oder als Namenspapiere emittiert, und müssen zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch Hypotheken bzw. öffentliche Kredite oder Schiffshypotheken gedeckt sein. Dies wird durch einen Treuhänder kontrolliert.

3. Weitere Merkmale und Entwicklungen: Die gesetzlichen Auflagen garantieren eine sehr hohe Sicherheit der Papiere, die auch in der Mündelsicherheit und der Sicherungsvermögensfähigkeit der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen zum Ausdruck kommt (vgl. Sicherungsvermögen). So sind seit dem zweiten Weltkrieg die Zins- und Kapitalrückzahlungen auf Pfandbriefe immer vollständig erfolgt. Ausgehend vom deutschen Pfandbrief sind in den letzten Jahren weltweit in vielen Ländern Gesetze verabschiedet worden, die die Emission von Covered Bonds möglich macht.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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