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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

1. Begriff: Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB. Die AKB unterliegen daher der Inhaltskontrolle der §§ 307‑309 BGB.

2. Merkmale: Die AKB enthalten grundlegende vertragliche Vereinbarungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung und ggf. auch für die anderen Kfz-Versicherungszweige (z.B. Kfz-Kaskoversicherung, Kfz-Schutzbrief). Trotz Wegfalls der Vorabgenehmigung von allgemeinen Versicherungsbedingungen durch die Aufsichtsbehörde, müssen ihr neue oder geänderte Versicherungsbedingungen für Pflichtversicherungen (z.B. für die Kfz-Haftpflichtversicherung) gem. § 47 Nr. 13 VAG vor der geplanten Verwendung eingereicht werden.

3. Aktuelle Entwicklungen: Verbraucherfreundlich formulierte unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) lösen seit Januar 2008 die traditionellen Versicherungsbedingungen aus den 1930er-Jahren ab.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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