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Strategische Beteiligung

1. Begriff: In der Regel ist dies eine beherrschende oder kontrollierende Beteiligung von mittel- bis langfristiger Dauer, bei der im Gegensatz zur Finanzbeteiligung die strategischen Motive des Investors überwiegen.

2. Gründe, Formen und Beispiele: Gründe für eine strategische Beteiligung können bspw. die Generierung anorganischen Wachstums oder die Steigerung der Wertschöpfung durch Integration von Wertschöpfungsstufen sein (vgl. den Begriff „Value Chain“ nach M. Porter, 1985). So lagern große Versicherungsunternehmen oftmals kernkompetenzrelevante Querschnittsfunktionen und Dienstleistungen im Wege der Funktionsausgliederung auf strategische Beteiligungen aus (insbesondere auf spezialisierte Asset-Management-Gesellschaften, IT-Dienstleistungsunternehmen, Kundenservicecenter, Schadenservicecenter). Weiter stellt z.B. eine Beteiligung an einer Vertriebsgesellschaft eine strategische Beteiligung dar, die die Erschließung neuer Vertriebswege und Absatzmärkte sowie die Auslagerung von Beratungsdienstleistungen zum Zweck hat. Neben solchen Fällen der vertikalen Integration kommt in der Versicherungswirtschaft der horizontalen Integration eine große Bedeutung zu. Sie bezeichnet den Erwerb oder die Gründung von Gesellschaften mit Geschäftstätigkeiten auf dem gleichen Niveau der Wertschöpfungskette, was in der Versicherungswirtschaft insbesondere auf das Prinzip der Spartentrennung zurückzuführen ist. Damit sind strategische Beteiligungen an anderen Versicherungsunternehmen angesprochen, die u.a. der Vervollständigung und dem Ausbau der Produktpalette, der Steigerung der Marktanteile und der Realisierung von Synergien dienen. Transaktionen, die zur Umsetzung von strategischen Beteiligungsvorhaben notwendig sind, wie z.B. ein Unternehmenskauf und eine aktive Eingliederung, werden auch unter dem Begriff Mergers and Acquisitions (M&A) beschrieben (siehe auch Mergers & Acquisitions (M&A) in der Versicherungswirtschaft).

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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