Wer künftig Investmentfonds, Schiffbeteiligungen oder Bausparverträge vermittelt, muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die den Verbraucher bei Falschberatung entschädigt. Die Versicherung soll eine Deckungssumme von mindestens 1,2 Millionen Euro ausweisen, so die...
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