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Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)

1. Begriff: Berufsbegleitende Qualifizierung für die Finanzdienstleistungsbranche. Richtet sich v.a. an Personen, die ihre fundierten fachlichen Kenntnisse weiter vertiefen und zusätzliche Handlungskompetenzen aufbauen wollen.

2. Voraussetzungen: Für die Ausbildung zum/zur Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) wird zugelassen, wer a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (früher Versicherungskaufmann/-frau), Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (früher Immobilienkaufmann/-frau) oder
b) eine mit Erfolg abgelegte Weiterbildungsprüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nachweist.

3. Ziele: Mit der Qualifizierung zum/zur Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) sollen die Absolventen in der Lage sein, die wirtschaftliche Situation privater Haushalte, von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu analysieren, die genannten Zielgruppen zu beraten und ihnen Finanzdienstleistungsprodukte qualifiziert zu vermitteln. Ebenso sollen die Absolventen gesamtwirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge erkennen sowie Leitungsfunktionen übernehmen können.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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