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Haftpflichtansprüche

1. Begriff: Ansprüche eines Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

2. Formen und Deckung: Zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts. Haftpflichtansprüche auf Schadenersatz sind durch die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur dann gedeckt, wenn sie privatrechtlichen Inhalt haben.

3. Ausnahme: Nur wenn eine Inanspruchnahme aufgrund einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung sowohl nach privatrechtlichen als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundlagen in Betracht kommt, besteht auch für den öffentlich-rechtlichen inhaltsgleichen Anspruch Versicherungsschutz.

Autor(en): Frank Sievers

 

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