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Haftungsdach

Im eigentlichen Sinne Bezeichnung für ein „haftendes Unternehmen" nach dem KWG. Im Geschäftsverkehr wird von einem Haftungsdach gesprochen, wenn die Erbringung von Finanzdienstleistungen, also z.B. die Anlageberatung oder -vermittlung, ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Finanzdienstleistungsunternehmens erbracht wird und dieses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigt, für etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Berater bzw. Vermittler einzustehen. Die Tätigkeit des vertraglich gebundenen Vermittlers wird in diesem Fall dem haftenden Unternehmen (zivilrechtlich) zugerechnet. Das haftende Unternehmen muss über eine Erlaubnis nach dem KWG verfügen und in ein von der BaFin geführtes Register eingetragen sein. Das Finanzdienstleistungsinstitut stellt also den Rechtsträger für (gebundene) Anlageberater dar, die über keine eigene Erlaubnis verfügen und ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Rechtsträgers tätig werden. Die Bezeichnung „Haftungsdach“ wird in diesem Zusammenhang häufig für das Finanzdienstleistungsunternehmen verwendet. Das Finanzdienstleistungsinstitut (Haftungsdach) ist verpflichtet, den Berater zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Gegenüber dem Kunden tritt der Berater wie ein Angestellter auf, auch wenn er auf selbstständiger Basis tätig ist. Durch diese Konstruktion wird es also ermöglicht, Finanzdienstleistungen anzubieten, ohne über die (eigentlich) jeweils notwendige Erlaubnis (z.B. §§ 34d, 34f GewO) zu verfügen. Die Rechtsgrundlage des Haftungsdachs findet sich in § 2 XX S. 2 KWG. Für die Versicherungsvermittlung und -beratung besteht eine dem „Haftungsdach“ entsprechende Ausnahme von der Erlaubnispflicht (§ 34d IV S. 2 GewO), bei der ein Versicherungsunternehmen die Haftungsübernahme erklärt. Die Anforderungen an den Vermittler bzw. Berater hinsichtlich Sachkunde und Beratung – einschl. deren Dokumentation – sind unabhängig davon zu erfüllen, ob eine eigene Erlaubnis vorliegt oder ob eine der o.g. Ausnahmeregelungen greift.

Autor(en): Uwe Laue

 

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