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Loss Portfolio Transfer (LPT)

Schadenportefeuilletransfer, Schadenreservetransfer.

1. Begriff:
Retrospektive Deckungsform zum Schutz gegen die Abwicklungsrisiken aus einem bestehenden Schadenportefeuille, die sich aus einer unvorhergesehen notwendigen Erhöhung der gebuchten Schadenreserven für eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden (IBNR) und/oder für eingetretene und bereits gemeldete Schäden (IBNER) ergeben können. Der Rückversicherer haftet bis zu einem vordefinierten Betrag (Haftstrecke) für die kumulierten Schadenzahlungen aus dem übertragenen Portefeuille, die einen bestimmten Selbstbehalt (Franchise) übersteigen.

2. Methodik: Im Gegensatz zum Adverse Development Cover (ADC) wird der Selbstbehalt niedriger als der Schadenerwartungswert angesetzt oder gänzlich weggelassen. Die Rückversicherungsprämie errechnet sich im Wesentlichen aus dem Barwert der erwarteten zukünftigen Schadenzahlungen für in der Vergangenheit eingetretene Schadenfälle, zuzüglich eines Zuschlags für einen Gewinn und die Verwaltungskosten, und wird einmalig bei Vertragsabschluss entrichtet.

3. Ziele: a) Ergebnissicherheit durch Zession der Abwicklungsrisiken an den Rückversicherer (inkl. Übernahme des Timing-Risikos),
b) Freisetzung von Risikokapital durch Reduzierung des Reserverisikos,
c) Erhöhung der Planungssicherheit durch Zession bzw. Begrenzung von Nachreservierungsrisiken (IBNR bzw. IBNER),
d) Erleichterung von Akquisitionen und Fusionen durch höhere Planungssicherheit sowie beim Rückzug aus bestimmten Geschäftsfeldern,
e) Vorziehen von künftigen Zins- und Abwicklungserträgen.

4. Darstellung im Modell:

 

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Abb.:Darstellung Loss-Portfolio-Transfer, Quelle: Munich Re.

Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor

 

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