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Nachhaltigkeitsrücklage

1. Begriff: Finanzielle Reserven, die die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zur Deckung auftretender Ausgabenüberschüsse gemeinsam vorzuhalten haben.

2. Merkmale: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist so festzulegen, dass die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage das 0,2-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben nicht unterschreiten (Mindestrücklage) und das 1,5-fache dieser Ausgaben nicht überschreiten (Höchstrücklage).

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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