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Packaged Retail And Insurance-Based Investment Products (PRIIP)

1. Begriff: Verordnung (EU) 1286/2014 des Europäischen Parlaments und Rats vom 26.11.2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte. PRIIP ist neben der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz: IDD) und der Markets in Financial Instruments Directive 2 (MiFID 2) die dritte Maßnahme der Europäischen Union zur Regelung von Finanzanlagen, Finanzdienstleistungen, Versicherungsprodukten und deren Vermittlung. Nach ihrem Art. 34 gilt die Verordnung ab dem 31.12.2016 in allen EU-Mitgliedsländern unmittelbar.

2. Inhalt und Adressaten: Die Verordnung verpflichtet Anbieter von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger i.S.d. Art. 4 Nr. 1 sowie von Versicherungsanlageprodukten i.S.d. Art. 4 Nr 2 der PRIIP-Verordnung (z.B. Lebensversicherungen mit Ausnahme reiner Risikoversicherungen) dazu, ein Basisinformationsblatt (key information document = KID bzw. PRIIP-KID) zu erstellen, in dem die grundlegenden Aspekte des Produkts – Produktgattung, Laufzeit, Möglichkeit eines Kapitalverlusts oder eine bestehende Absicherung – präzise, redlich und klar dargelegt werden (vgl. zum genauen Inhalt Art. 8 PRIIP-Verordnung). Personen, die derartige PRIIP-Produkte verkaufen bzw. darüber beraten, sind verpflichtet, Kleinanlegern rechtzeitig vor dem Abschluss einer Transaktion das entsprechende Basisinformationsblatt zur Verfügung zu stellen.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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