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Qualitätsmanagement

1. Begriff: Konzeption, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Produkten und Prozessen eines Unternehmens. In Bezug auf die Geschäftsprozesse soll mit dem Qualitätsmanagement auch eine Effizienzsteigerung erreicht werden.

2. Merkmale: Qualitätsmanagement beruht auf einer Analyse der Prozesse. Darauf bezogen besteht das Qualitätsmanagement aus der Qualitätsplanung, der Qualitätsverbesserung und der Qualitätssicherung im Sinne eines laufenden Regelkreises. Das Qualitätsmanagement ist somit selbst ein Prozess, der durch ständiges Dazulernen sich selbst, die originär betrachteten Prozesse und in der Folge auch die Produkte immer weiter verbessert.

3. Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen: Nach SGB V sind Krankenhäuser (§ 137) sowie Arztpraxen (§ 136a) zur Einrichtung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet. Qualitätsmanagement kann anhand von Qualitätsindikatoren überprüft und seitens eines unabhängigen Dritten zertifiziert werden. Dem Krankenhaus steht dafür das KTQ-Modell (Kooperation für Transparenz und Qualität) zur Verfügung. Arztpraxen können zwischen EPA (Europäisches Praxisassessment), QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), DIN ISO 9001, EFQM (European Foundation of Quality Management) u.a. wählen. EPA ist ein prozessorientiertes Qualitätsmanagement-System, das speziell für Arztpraxen entwickelt wurde und anhand von messbaren Indikatoren die Formulierung von Ist-Zuständen und Zielen ermöglicht.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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