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Versicherungslexikon

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Technische Versicherungen

Untergruppe der Sachversicherung, die unter der Versicherung eingeordnet wird. Im Gegensatz zur allgemeinen Sachversicherung zeichnen sich technische Versicherungen mehrheitlich durch Versicherung konkret benannter Sachen gegen alle unvorhergesehenen Sachsubstanzschäden aus – und dies mangels expliziten Ausschlusses nach dem Prinzip der unbenannten
Gefahren (All-Risks-Deckung; Allgefahrenversicherung). Dazu zählen: die Versicherung technischer Geräte im Haushalt, die Versicherung
betriebsbereiter technischer Anlagen gegen Sachschäden/Vermögensschäden, die Versicherung von Bauwerken oder sonstiger technischer Anlagen während der Bau-/Errichtungsphase gegen Sachschäden, die Versicherung technischer Anlagen gegen Sachschäden aus Herstellungs- oder Ausführungsfehlern während der Garantiezeit.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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