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Zahlungsunfähigkeit

Unfähigkeit, die zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit ist neben der Überschuldung Auslöser der Insolvenz (§§ 17, 18 InsO). Ausfallrisiko in der Kreditversicherung. Allerdings führt nicht jede tatsächliche Zahlungsunfähigkeit zum Versicherungsfall; siehe dazu die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genannten Tatbestände.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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