Angst vor drohenden Einkommensverlusten

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Versicherungsvertriebs (18/11627) ist von den Verbandsvertretern und Verbraucherschützern unterschiedlich aufgenommen worden. Umstritten war am Mittwoch in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses insbesondere die vorgesehene strikte Trennung der Vergütungsformen von Versicherungsmaklern und -vermittlern auf der einen sowie Versicherungsberatern auf der anderen Seite. Dem Entwurf zufolge sollen Makler und Vermittler ihr Einkommen ausschließlich aus Provisionen der Anbieter beziehen. Die Betroffenen sehen darin eine unzulässige Einschränkung ihrer Berufsfreiheit und eine Existenzbedrohung.

Bundesregierung will Versicherungsberater stärken
Mit der Neuregelung setzt die Bundesregierung eine einschlägige EU-Richtlinie in nationales Recht um, deren Zweck eine europaweite "Minimalharmonisierung" des Versicherungsmarktes ist. Dabei bleibt dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen stärker oder sogar schwächer zu regulieren. Die Bundesregierung verbindet mit dem Gesetzentwurf ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Absicht, aus Gründen des Verbraucherschutzes den Berufsstand der Versicherungsberater zu stärken. So wird deren Befugnis, auch Verträge zu vermitteln, jetzt ausdrücklich festgeschrieben.

In Deutschland praktizieren derzeit 318 unabhängige Versicherungsberater, denen rund 230.000 Versicherungsmakler gegenüberstehen. In vielen Fällen bieten Versicherungsmakler neben ihren üblichen Leistungen aber auch Beratungsleistungen gegen Honorar an. Das will ihnen der Gesetzgeber zumindest im Privatkundengeschäft jetzt untersagen. Im Entwurf steht dafür der Begriff des "Provisionsgebots".

Honorar: Weiterhin wichtige Einnahmequelle
In der Anhörung warnte der Vertreter des Bundesverbandes Finanzdienstleistung, Frank Rottenbacher, vor drohenden Einkommensverlusten. Nach seinen Worten rechnet etwa die Hälfte der Versicherungsmakler mit Privatkunden gelegentlich auch Honorare ab. Von ihnen erwirtschafteten 20 Prozent auf diese Weise bis zu fünf Prozent ihres Umsatzes, weitere fünf Prozent sogar zwischen einem Viertel und der Hälfte: "Für unsere Mitglieder ist es wichtig, dass sie weiterhin Honorare beziehen können."

In seiner schriftlichen Stellungnahme vor der Anhörung hatte der von Rottenbacher vertretene Verband mit harscher Kritik nicht gespart. Dem Gesetzentwurf liege offenbar die Vorstellung zugrunde, dass "Makler geld- und von Interessenskonflikten getriebene Egoisten" seien, denen eine "verbraucherorientierte Beratung nicht zugetraut werden kann, und denen somit das Geschäftsfeld massiv beschnitten werden muss". Es werde ein Bild vom "guten" Honorarberater und "bösen" Versicherungsmakler vermittelt: "Diese implizit ausgesprochene Unterstellung weisen wir hiermit in aller Form für unsere Mitglieder zurück."

Quelle: Deutscher Bundestag, BVK

Autor(en): Meris Neininger

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