BaFin-Chef bedauert Trend bei den gezahlten Abschlussprovisionen

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Der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz, den die deutschen Lebensversicherer gewähren, ist im Jahr 2018 leicht gestiegen. Rund 30 Prozent des Neugeschäfts kapitalbildender Produkte entfällt auf Versicherungsvermittler, die mehr als vier Prozent Abschlussprovision erhalten. Dies ergab eine aktuelle Abfrage der BaFin.

Die BaFin hat für die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) eine Abfrage bei den inländischen Lebensversicherern durchgeführt. Der Hintergrund für die Abfrage: Die Umsetzung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb – IDD – und die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Vertriebsvergütung.

Gezahlte Abschlussprovisionen von 3,9 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro gestiegen

Das 2018 erzielte Neugeschäft lag mit 108,4 Milliarden Euro Beitragssumme 3,6 Prozent über dem Neugeschäft des Jahres 2017 von 104,6 Milliarden Euro Beitragssumme. Die von den Lebensversicherern gezahlten Abschlussprovisionen sind von 3,9 Milliarden Euro für das Neugeschäft im Jahr 2017 auf 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Provisionssatz, also der Anteil der Abschlussprovisionen an der Beitragssumme, ist damit leicht von 3,77 Prozent (2017) auf 3,82 Prozent (2018) gestiegen.

Abschlussprovisionen von 4,49 Prozent auf 4,72 Prozent gestiegen

Neben den Abschlussprovisionen können Versicherungsvermittler auch weitere Zahlungen für Leistungen erhalten, die über den Vermittlungserfolg hinausgehen – zum Beispiel Vergütung für Bestandspflege und Bestandsverwaltung. Diese weiteren Zahlungen an Vermittler sind von 0,7 Milliarden. Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gestiegen – und somit deutlich stärker als die Abschlussprovisionen. Die Zahlungen an Vermittler insgesamt, das heißt Abschlussprovisionen zuzüglich der weiteren Zahlungen, sind damit im Verhältnis zu den vermittelten Beitragssummen von 4,49 Prozent (2017) auf 4,72 Prozent (2018) gestiegen.

Bei den Abschlussprovisionen ist zwischen sofortigen und aufgeschobenen Zahlungen zu unterscheiden. Ein Beispiel für aufgeschobene Zahlungen sind laufend während der Beitragszahlungsdauer ausgezahlte Abschlussprovisionen. Die sofortigen Provisionszahlungen sind von 2,8 Milliarden Euro (2017) auf 3,2 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Die aufgeschobenen Provisionszahlungen sind hingegen von 1,1 Milliarden Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gesunken.

Aufgeschobene Provisionen können Beratungsqualität steigern

„Diese Entwicklung bedaure ich im Interesse der Versicherungsnehmer. Denn aufgeschobene Provisionen können die Beratungsqualität steigern“, kommentiert Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin, diesen Trend. „Das Absinken ist bemerkenswert, da im Rahmen der LVRG-Evaluierung noch ein umgekehrter Trend hin zu aufgeschobenen Abschlussprovisionen festgestellt wurde.“

Vom Neugeschäft des Jahres 2018 entfällt der Großteil auf kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte. Für diese liegt der durchschnittliche Provisionssatz bei 3,25 Prozent. Für einzelne Vermittler werden hier im Jahresdurchschnitt allerdings auch Abschlussprovisionen von mehr als sieben Prozent der Beitragssumme gezahlt.

Abschlussprovisionen von mehr als 2,5 Prozent der Beitragssumme

Vermittler, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte im Jahr 2018 im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von mehr als 2,5 Prozent der von ihnen vermittelten Beitragssumme erhalten, haben einen Anteil am Neugeschäft in Höhe von 61,89 Prozent der Beitragssumme. Dabei gibt zahlreiche Vermittler, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von mehr als vier Prozent der Beitragssumme erhalten haben. Auf sie entfällt ein Anteil von rund 30 Prozent (28,23 Prozent) der Beitragssumme.

Quelle: Bafin

Autor(en): Versicherungsmagazin

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