bAV: Zustimmung und Skepsis für Referentenentwurf

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Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt seit vergangener Woche und die ersten Reaktionen aus der Branche ließen nicht auf sich warten.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung noch vor der nächsten Bundestagswahl die bAV stärken will. "Wir unterstützen die Pläne, ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener einzuführen und die steuerliche und soziale Förderung der bAV zu erhöhen", reagierte BVK-Präsident Michael H. Heinz in auf den Referentenentwurf

Sind Tarifpartner kompetent genug?
Auch die steuerliche Optimierung der Riester-Rente wird vom BVK begrüßt. Ablehnend steht der Verband der Einführung des so genannten Sozialpartnermodells. Dieses würde den Sozialpartnern gestatten, einen weiteren bAV-Durchführungsweg zu eröffnen. Hier bezweifelt der Vermittlerverband die Kompetenz der Akteure. Details des umfangreichen Entwurfs will der BVK noch prüfen.

Reformen in der bAV sind notwendig, sagt der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) in seiner ersten Reaktion auf den Entwurf. "Der VDVM und seine Mitglieder unterstützen deshalb grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung", heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere sei es ein sinnvoll, Geringverdienern beim Aufbau einer bAV zu helfen. Der VDVM begrüßt deshalb ausdrücklich den Vorschlag eines Förderbetrags zur bAV. Auch der Ansatz, die Riester-Rente durch steuerliche Optimierung zu stärken, gehe in die richtige Richtung. Wie der BVK lehnt auch der VDVM das Sozialpartnermodell ab. Ein zusätzlicher Durchführungsweg mache die bAV noch undurchsichtiger. Außerdem würde die breite Masse der tariflich ungebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erreicht.

Nicht nur unverbindliche Zielrenten
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) sieht den Referentenentwurf grundsätzlich positiv. Er sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung der bAV. Besonders für Geringverdiener eröffne die Reform Vorteile. Auch der GDV äußerte sich skeptisch dem Sozialpartnermodell gegenüber und forderte den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf, "um neben unverbindlichen Zielrenten auch solche Lösungen zu ermöglichen, die die Arbeitnehmer in ihren Leistungsansprüchen absichern".

Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung ist zwar skeptisch, sieht aber auch Chancen für das Sozialpartnermodell: "Tarifrenten im Rechtsrahmen der betrieblichen Altersversorgung können uns alle einen großen Schritt zu einem nachhaltigeren Rentensystem in Deutschland voranbringen ohne bereits erfolgreiche Modelle zu schwächen. Angesichts des Mangels an in Deutschland auf dem Tisch liegenden Alternativen lohnt dieser Versuch", so der aba-Chef. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft führe der Entwurf aber etliche Systemfehler weiter Die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG etwa, bleibe weit hinter den Erfordernissen zurück und die Beitragslasten auf die Betriebsrenten wiesen unverändert erhebliche Gerechtigkeitslücken auf. "Doppelte Beitragslast in der Altersversorgung ist unsystematisch und unfair", so Karch.

Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. wertet den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz als Steilvorlage für die pauschaldotierten Unterstützungskassen. Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Verbandes, sagte: "Durch die Reform verliert die versicherungsbasierte Betriebsrente für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Attraktivität." Pauschaldotierte Unterstützungskassen böten hingegen weiterhin vergleichsweise sichere und höhere Renditen.

Quellen: BVK, VDVM, GDV, aba, Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.
Bild: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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