Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitgeber sind skeptisch

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Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat nun Stellung zum Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bezogen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, begrüßt der Verband grundsätzlich die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), eine reine Beitragszusage für Unternehmen einzuführen. Doch im Detail gibt es einiges zu kritisieren.

Nicht nachvollziehbar sei, dass Betriebe nur dann vom Haftungsrisiko für Zahlungen an ehemalige Beschäftigte entlastet werden sollten, wenn die Gewerkschaften zustimmten. Die reine Beitragszusage soll laut Entwurf nur solchen Unternehmen vorbehalten bleiben, die eine Betriebsvereinbarung abschließen. Dies benachteilige kleine und mittlere Unternehmen. Lediglich fünf Prozent der Kleinbetriebe habe überhaupt einen Betriebsrat, so der BDA.

Privilegien nur für drei der fünf Modelle
Laut einer der Zeitung vorliegenden Stellungnahme habe der BDA zudem kritisiert, dass die vorgesehenen Privilegien nur dann gewährt werden sollten, wenn sich die Tarifparteien auf eines von drei der insgesamt fünf bAV-Modelle einigten. Direktzusagen und Unterstützungskasse würden zu Unrecht außen vor gelassen.

Auch die steuerrechtliche Behandlung der Pensionsverpflichtungen lehnten die Arbeitgeber ab. Die Bundesregierung habe sich nicht dazu durchringen können, diese an die handelsrechtliche Kalkulation anzupassen. Der Entwurf sieht vor, Pensionsverpflichtung weiterhin mit einem Zinssatz von sechs Prozent zu diskontieren. Dies führe dazu, dass die Unternehmen ihre Belastungen in weitaus geringerem Maße geltend machen könnten, als sie tatsächlich anfielen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bild: Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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