Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat ist Papiertiger

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Am 21. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf des beschlossen. Nun wird es der Bundestag in seiner ersten Sitzungswoche im März behandeln. In der vergangen Woche befasste sich der Bundesrat mit der Gesetzesvorlage und enttäuschte seine Kritiker.

Der Bundesrat habe seine Chancen für Verbesserungen nicht genutzt, so die Kritik der Unternehmensberater von Willis Towers Watson. "Der Bundesrat schließt sich nahezu vollständig den Vorstellungen der Bundesregierung an und verpasst die Chance, in einigen wesentlichen Punkten das Betriebsrentenstärkungsgesetz stärker an den aktuellen Bedürfnissen auch für das bereits bestehende bAV-System zu orientieren", sagt Dr. Michael Karst, bei Willis Towers Watson verantwortlich für den Fachbereich Recht im Bereich Pensions.

Bundesrat folgte seinen Ausschüssen nicht
Der Bundesrat habe die Fundamentalkritik seiner Ausschüsse verworfen. Darunter seien auch wesentliche Forderungen, wie die "dringend erforderliche Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses nach § 6a EStG", Erweiterung der reinen Beitragszusage auf betriebsratslose Betriebe sowie die "Ausgestaltung des Sicherungskonzepts für reine Beitragszusagen auf der Kapitalanlageseite durch einen stärkeren gesetzlichen Rahmen".

Das Gremium habe drei Forderungen zum Regierungsentwurf gestellt:

  • Prüfung, ob die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden könnten - Dem solle der Bundestag unbedingt noch weiter nachgehen, da dies die bAV in der Öffentlichkeit belaste.
  • Bei der reinen Beitragszusage solle es nur für Direktversicherungen nun doch Voll- oder Teilgarantien geben - die durchbreche das Garantieverbot und sei ein Rückschritt im Vergleich zur Ausgangsfassung des Gesetzentwurfs.
  • Es solle geprüft werden, ob die Riester-Zulagen nicht deutlicher angehoben werden und zugleich eine Dynamisierung vorgenommen werden könne. Dies erscheine im Zusammenhang mit dem neuen bAV-Riester folgerichtig und würde Riester-Verträge attraktiv machen.
Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kritisiert den mangelnden Biss des Bundesrats. Dem Plenum hätten Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, des Finanz- sowie Wirtschaftsausschusses vorgelegen. Der Bundesrat habe diese Steilvorlage aber
nicht "in einen Torschuss, sondern allenfalls in eine missratene Flanke" verwandelt. Herausgekommen seien lediglich einige zahme Prüfaufträge. Einzig beim Garantieverbot für die reine Beitragszusage habe sich die Länderkammer dafür ausgesprochen, dass die reine Beitragszusage, die das neue Gesetz
vorsieht, kein Privileg der Tarifpartner sein dürfe.

Diese Forderung teilt auch das DIA. Anderenfalls werde das Ziel des Gesetzes, nämlich die Verbreitung der bAV in Klein- und Mittelbetrieben zu verbessern, nicht erreicht. Auch nicht tarifgebundenen Betrieben sollte eine Enthaftung ermöglicht werden.

Quellen: Willis Towers Watson, DIA

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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