Check24 plant digitalen Versicherungsordner

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Das Vergleichsportal Check24 sieht sich von neuen Fintech-Versicherungsmaklern, die ihren Kunden für alle Verträge einen elektronischen Versicherungsordner anbieten, unter Druck gesetzt. Daher will das Portal, das im Versicherungsbereich ebenfalls als Makler arbeitet, seinen Kunden ebenfalls in Kürze ein solches Produkt anbieten. Das bestätigte Check24-Geschäftsführer Henrich Blase am Rande einer Presseveranstaltung in München. Dafür müsste das Vergleichsportal künftig ein volles Maklermandat abfordern. Bisher ist das nicht der Fall.

"Für unsere bisherige Tätigkeit, den Vergleich von Versicherungen ist das nicht notwendig", sagte Christoph Röttele, ebenfalls Geschäftsführer des Münchener Digitalriesen. Natürlich werde dem Kunden auch heute schon beim Erstkontakt mitgeteilt, dass Check24 als Versicherungsmakler arbeitet. Das Unternehmen, das 1999 gegründet wurde hat in seinen Hauptgeschäftsbereichen Versicherungen, Finanzen, Energie und Reisen bisher rund 15 Millionen Verträge vermittelt. Dabei liegt das Schwergewicht auf der Kfz-Versicherung. Vermittelt werden aber auch Policen aus vielen anderen Bereichen. Daher ist der Schritt vom Einzelspartenmakler zum Vollversicherungsmakler nur naheliegend.

Kundenbestand bleibt geheim
Fintech-Unternehmen versuchen, über den Service eines digitalen Versicherungsordners, zusätzliche Vertragsabschlüsse zu generieren. So wird angeboten, die vorhandenen Verträge nicht nur zu digital zu ordnen, sondern auch zu optimieren. Check24 dürfte für den neuen Service schätzungsweise auf einen Millionenkundenbestand zurückgreifen. Den konkreten Bestand der Versicherungskunden hält das Unternehmen geheim. Gegenüber neuen Fintech-Makler dürfte das Portal aber einen deutlichen Startvorteil haben. Gleichzeitig richtet sich der Angriff des Vergleichsportals gegen den Versicherungsvertrieb insgesamt. Denn mit seiner Marktmacht könnte es vollkommen neue Kunden, die gar keinen Vergleich anstreben, von dem neuen Service überzeugen.

Gelassenheit gegenüber BVK-Klage
Der Einstieg des Portals in den elektronischen Versicherungsordner ist gleichzeitig eine Kampfansage gegen den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Gegen Check24 hat Ende Februar 2016 ein Musterprozess vor dem Landgericht München begonnen. Der BVK hat das Unternehmen wegen Irreführung verklagt. Das Portal stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, sei aber in Wirklichkeit ein Vermittler, der beim Vertragsabschluss Provisionen von den Versicherungen kassiere. Dies sei auf den ersten Blick für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar.

Check24 ist hier anderer Meinung. So erfülle das Vergleichsportal Form und Inhalt der so genannten Erstinformation in vollem Umfang. Dies habe das Gericht schon bei seiner ersten Verhandlung bestätigt. "Allein wie groß der Link sein sollte und wo er platziert werden muss, ist noch unklar", sagte Röttele. Hier könne das Gericht in der nächsten Woche möglicherweise eine Nachbesserung von Check24 fordern. Das dürfte aber in noch größerem Umfang viele der hinter dem BVK stehende Versicherungsmakler treffen.

Auch Seiten von BVK-Mitgliedern fehlerhaft
"Wir haben uns nur zehn Maklerseiten angesehen und überall Fehler bei der Erstinformation gefunden", kritisierte Röttele. Betroffen sei sogar die Homepage des BVK-Präsident Michael Heinz. "Der Kläger fordert also von uns etwas, was er selbst nicht einhält. Das ist unfair", erregte sich Röttele. Der BVK versuche das Geschäftsmodell von Check24 zu zerstören. Die Klage sei jetzt in dem Punkt "fehlende, individuelle Beratung" nochmals nachgeschärft worden. "Danach müssten wir alle möglichen Risiken des Kunden erfragen, beispielsweise, ob er Zuhause einen Spiegelsaal hat." Diese Forderung hält Röttele für vollkommen überzogen. Nach seiner Meinung reicht es, wenn der Fragenkatalog sinnvolle und wichtige Risiken des Kunden erfasse.

Kaum erfolgreich werde der BVK mit der Kritik sein, dass eine standardisierte Ergebnisliste nicht die Anforderung einer objektiven Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage erfülle. Hier habe das Gericht in der ersten Verhandlung schon signalisiert, dass die Liste keinen Verstoß gegen § 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darstelle. Zudem könne der Kunde die Liste individuell anpassen. "Die Klage des BVK ist kein Fair play. Daher wehren wir uns öffentlich vor Gericht", so Röttele. Gesprächsangebote habe der Maklerverband im Vorfeld ausgeschlagen.

Provisionen bleiben geheim
Check24 glaubt zudem, dass das Unternehmen für Kunden ausreichend transparent sei. Daher lehnte es den Vorschlag, auch Anbieter, die keine Provisionen zahlen, am Vergleich zu beteiligen, um eine volle Marktabdeckung zu erhalten, als illusorisch ab. Dann würde bald niemand mehr Provisionen zahlen. "Wir unterstützen die Forderung von Verbraucherschützern, immer in mehreren Portalen gleichzeitig zu vergleichen", so Blase. Doch im Versicherungsbereich, bei dem schätzungsweise zehn Prozent des gesamten Neugeschäfts über Vergleichsportale komme, ist Check24 mit Abstand der Marktführer und hat eigentlich keine wirklichen Konkurrenten mehr. Auch künftig will das Portal seine Provisionen nicht aufdecken. "Das macht kein Wirtschaftsunternehmen, weder ein Reisebüro noch ein Autohändler", so Blase.

Provisionen und Ranking-Ergebnisse nicht verknüpft
Die gezahlten Provisionen hätten keinerlei Einfluss auf das Ranking-Ergebnis. Diese Aussage müsse man nicht beweisen, denn aufgrund des scharfen Wettbewerbs unter den Portalen würde jede Manipulation ganz schnell auffallen. Check24 hält es zudem für ausreichend, wenn die nicht teilnehmenden Anbieter bei einem Vergleich, an einer bestimmten Stelle ausgewiesen werden. Zu der Forderung, sie direkt beim jedem Ergebnis mit auszuweisen, um dem Kunden über die Marktabdeckung oder sein Restrisiko zu informieren, nahm Check24 nicht deutlich Stellung.

Insgesamt läuft das Geschäft des Vergleichsportals sehr gut. So sei man im Geschäftsjahr 2015/16 profitabel gewesen. Der Provisionsumsatz von 330 Millionen Euro aus dem Vorjahr sei um einen zweistelligen Prozentsatz gestiegen. Gleichzeitig gab das Unternehmen aber deutlich mehr für Werbung aus. 2014/15 waren wurden 118 Millionen Euro, vor allem in TV-Werbung investiert. "Diese Zahl ist aber der Bruttowert. Die wirkliche Belastung für das Unternehmen war durch hohe Rabatte deutlich geringer", so Röttele.

Foto: © Gina Sanders/Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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