Das sind die besten Jungmakler Deutschlands

740px 535px
Zum vierten Mal wurden auf der diesjährigen DKM in Dortmund Preise des "Jungmakler Award 2014" verliehen . Fünf junge Unternehmer und eine Unternehmerin wurden in den Kategorien "Neugründung" und "Betriebsübernahme" ausgezeichnet.

In der Kategorie "Neugründung" sicherte sich Kaspar Bonleitner von Bonleitner Finanz- & Versicherungsmakler den ersten Platz. Weiter überzeugten Nils Andresen mit seinem Unternehmen Berva Berliner Versicherungsagentur GmbH & Co. KG (Platz 2) sowie Andrea Nicola Mayr aus Erlangen (Platz 3) die Jury. In der Kategorie "Betriebsübernahme" hat Andreas Ruppert von der Ruppert Beratungshaus GmbH den ersten Preis errungen. Auf dem zweiten Platz folgt Marco Schultz von der Advertum Versicherungsmakler AG. Dritter wurde der Görlitzer Versicherungsmakler Tom Budig mit seinem Unternehmen PHV - Görlitz Versicherungsmakler GmbH.

Insgesamt haben 111 Bewerbungen (101 Männer, zehnn Frauen) die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Im Vorjahr hatten sich 129 Jungmakler beworben. Die Gewinner mussten vor dem entscheidenden Bundes-Casting eine regionale Jury von ihrem Fachwissen und ihrer Unternehmensstrategie überzeugen. 15 Bewerber hatten sich über die Regio-Castings für das Bundes-Casting qualifiziert und mussten sich dort den Fragen einer Jury bestehend aus Vorständen, Maklern und Journalisten stellen.

Nach dem Wettbewerb ist vor dem Wettbewerb
Ab sofort ist unter die Bewerbung für den Award im kommenden Jahr möglich. Die Preisverleihung und Bekanntgabe der Gewinner erfolgt auf der DKM 2015. Die Gewinner erhalten 5.000 Euro, die Zweitplatzierten 3.000 Euro und die Drittplatzierten können sich über 1.000 Euro Preisgeld freuen. Initiator des Awards ist Dieter Knörrer, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH. Gefördert wird der Wettbewerb von 36 Gesellschaften aus der Finanz- und Versicherungsbranche.

Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • maximales Alter 39 Jahre
  • mindestens Berufsqualifikation mit Sachkundeprüfung gemäß § 34d/34f Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 GewO
  • in den vergangenen fünf Jahren erstmals in der Berufslaufbahn:
    Gründung eines Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen mit Erlaubnis nach § 34d/34f GewO oder
    Umgründung eines selbstständigen Handelsvertreterunternehmens in ein Maklerunternehmen mit einer Neuausrichtung oder
    Erwerb eines bestehenden Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen mit Erlaubnis nach
    § 34d/34f GewO (mehr als zehn Prozent des Kapitals und/oder der Stimmrechte) sowie Neuausrichtung nach Übernahme


Quelle: bbg Betriebsberatungs GmbH

Bildquelle: © Joachim Wendler / Fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News