Deutsche Betriebsrente hat ersten Kunden

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Es tut sich endlich was beim Sozialpartnermodell: Die Talanx AG will zusammen mit der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di das erste Sozialpartnermodell in Deutschland starten.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von Januar 2018 bietet  Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Spielraum, um branchenweit Angebote für die betriebliche Altersversorgung (bAV) per Tarifvertrag als Sozialpartner-Rente zu gestalten. Talanx hatte im vergangnen Jahr zusammen mit der Zurich Gruppe Deutschland die Konsortiallösung "Die Deutsche Betriebsrente"  (Die Deustche Betriebsrente legt los) initiiert. Nun wird der Konzern auch der erste Kunde sein.

Das Sozialpartnermodell lebt

Die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern soll bis zum 1. Januar 2020 geschlossen werden. Sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht grünes Licht gibt soll es losgehen. 12.000 inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Talanx  können dann eine zusätzliche Betriebsrente über das Sozialpartnermodell abschließen.

"Das Sozialpartnermodell lebt allen Unkenrufen zum Trotz", so Fabian von Löbbecke, bAV-Vorstand des Konzerns und mitverantwortlich für Die Deutsche Betriebsrente.

Blaupause für weitere Unternehmen

Basis des Sozialpartnermodells ist ein Haustarifvertrag, den ver.di und der Konzern aktuell aushandeln. Martina Grundler,  von ver.di erläutert: "Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das Sozialpartnermodell ein sinnvoller Baustein für finanzielle Sicherheit im Alter sein. Dass Talanx als erster Arbeitgeber in Deutschland dieses neue Vorsorgeinstrument nun gemeinsam mit uns plant einzuführen, ist gerade für Beschäftigte mit geringen Einkommen ein wichtiger Schritt bei der Absicherung gegen die Altersarmut und kann als Muster für andere Unternehmen dienen."

Auch der Konsortialführer Zurich will die Die Deutsche Betriebsrente ihren inländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Der Versicherer plant, demnächst Verhandlungen mit ver.di aufzunehmen.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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