Europäische Rentenversicherung: Pepp statt Provision?

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Vor wenigen Tagen ist das Konsultationsverfahren der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA () zu der Idee einer neuen europäischen Rente abgelaufen, dem Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Die Europäische Kommission erteilte dazu den Auftrag, um die Versorgungssituation einer überall in Europa alternden Bevölkerung zu verbessern.

Das neue Produkt soll grundlegende Informationsgefälle zwischen den Anbietern von Altersvorsorgeprodukten und den Kunden überwinden helfen. Außerdem soll das neue Produkt grenzüberschreitend einheitlichen Prinzipien folgen. Damit wäre es leichter vergleichbar, und EU-Bürger könnten es „mitnehmen“, wenn sie das Land wechseln oder grenzüberschreitend arbeiten.

Hürde gegen vorzeitigen Abbruch wieder gefragt

Die Grundzüge von PEPP sind, dass es eine persönliche Altersrente sichert, die nicht oder nur unter erschwerenden Bedingungen vorzeitig ausgezahlt werden kann. Das ist insofern interessant, als der von Rechtsprechung und Gesetzgeber in Deutschland verantwortete Trend in die gegenteilige Richtung weist.
Mit der VVG-Reform und der Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre, verbunden mit der Pflicht des Versicherers zur zeitanteiligen Rückforderung von Abschlussprovisionen, ist der Anreiz zur vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen spürbar vergrößert worden.

Das hatte die VVG-Reformkommission sogar ausdrücklich als Begründung genannt, dass die Tilgung von Abschlusskosten bei Vertragsbeginn den Kunden von seinem Recht auf Kündigung abhalten könnte. Auf europäischer Ebene dagegen wünscht man wohl vernünftigerweise Hürden, damit das Ziel der Altersvorsorge nicht durch vorzeitige Rückkäufe durchkreuzt wird.

Verkauf vorwiegend über das Netz
PEPP sollen aber auch „kosteneffizient“ sein. Auf Basis eines harmonisierten, grenzüberschreitenden Rechtsrahmens sollen einfache Produkte entstehen, bei denen Versicherern wie Vermittlern klare Kostenbegrenzungen auferlegt werden. PEPP sollen möglichst ohne oder mit allenfalls geringer Beratung und vorwiegend über das Internet verkauft werden.

Konkret bedeutet das, dass der Vertrieb von PEPP-Rentenversicherungen für klassische Vertriebswege wie Makler, Vertreter und Angestelltenvertriebe unter wirtschaftlichen Aspekten praktisch nicht zugänglich sein wird. Bemerkenswert ist, dass EIOPA dennoch von fairen Wettbewerbsbedingungen spricht, die ebenfalls eingehalten werden sollten.

„Das Internet“ sucht keine Kunden
Interessant ist dieser Ansatz auch aus einem weiteren Grund. Die Versicherungsaufseher scheinen zu glauben, dass der Internetvertrieb ein besonders kostengünstiger Vertriebsweg sei. Die Realität legt etwas anderes nahe. Denn auch Internetvertriebsfirmen müssen Kunden suchen.
Und dass das jedenfalls nicht billiger ist als der klassische Vertrieb, dafür gibt es Hinweise. Beispielsweise listen bekannte Internet-Vergleichsportale manche besonders preisgünstige Versicherer nicht oder nicht attraktiv genug in ihren Trefferlisten, offensichtlich weil diese Versicherer nicht die geforderten hohen Provisionen zahlen. Das hatte die EIOPA sogar selbst kritisiert, als sie zu Beginn ihrer Tätigkeit Verbraucherschutzmängel beim Verrieb über Internetportale zu einem ihrer drei Hauptthemen erhob. Und Unternehmen wie die gescheiterte MEG AG wären niemals mit ihren überhohen Provisionsforderungen erfolgreich gewesen, wenn sie nicht sehr erfolgreich Interessenten (Leads) im Internet beschafft hätte.

Die Annahme, dass Internetverkauf sozusagen von allein und sehr preiswert abläuft, ist damit bestenfalls naiv. Das gilt ebenso für die Annahme, dass PEPP-Versicherungen so attraktiv sein werden, dass die Kunden ohne aktive Ansprache diese selbst nachfragen.

Versicherer sorgen sich nur darum, mitspielen zu können
Der Ansatz selbst, die Altersvorsorge zu verbessern, wird durchaus begrüßt. So äußerte sich beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehr positiv. Sein Präsident Alexander Erdland wird auf der Webseite des Verbands zu dem „spannenden Projekt“ zitiert: „Wenn es gelingt, ein Vorsorge-Produkt zu schaffen, das die Anforderungen an eine gute Altersvorsorge auf einen gemeinsamen europäischen Nenner bringt – das wäre ein schöner Sprung nach vorne“.

Die größte Sorge scheint zu sein, dass nicht nur echte Rentenversicherungen, sondern auch andere Anlageprodukte mit zeitbegrenzter Auszahlung gefördert werden sollen. Dass der Beratungsvertrieb mit einer solchen Produktkonzeption aus dem Wettbewerb geworfen werden soll, wird vom GDV dagegen in dieser Stellungnahme nicht kritisch angemerkt.

Auch der Bund der Versicherten begrüßt in einer Stellungnahme die Ideen der EIOPA und sieht PEPP als „echte Messlatte für alle anderen Altersvorsorgeprodukte“. Mit anderen Worten, sollten sich die PEPP-Ideen durchsetzen, dürften rasch Forderungen folgen, auch andere Altersvorsorgeprodukte beratungsfreier und billiger zu gestalten.

Noch will der Bedarf geweckt werden

Noch jedenfalls ist die Erfahrung der Praktiker, dass die Kunden nicht von allein loslaufen, engagiert Altersvorsorgeprodukte nachfragen und gerne signifikanten Konsumverzicht dafür betreiben. Solange sich dieses Verhalten nicht ändert, wird die Altersvorsorge ein Beratungs- und ein Vertriebsprodukt bleiben. Und das braucht auskömmliche Provisionen.

Und so lange das so ist, sollten die Gesetzgeber sehr gut überlegen, ob sie riskieren, dass der Beratungsvertrieb aus dem Markt gedrängt wird. Denn wenn die Kunden keine hinreichende Vorsorge abschließen, wird Altersarmut zur breiten Realität und zur Belastung der öffentlichen Haushalte.

Bildquelle: © Oliver Berg / dpa

Autor(en): Matthias Beenken

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