Geschenke mit Geschmäckle

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Geschenke erhalten die Freundschaft. Das gilt auch in Unternehmen. Doch nur 23 Prozent der Firmen prüfen, ob ihr Vertrieb dabei Compliance-Regeln einhält.

Keine Frage, Weihnachtspräsente für treue Kunden gehören für viele Unternehmen zum guten Ton. Kaum jemand wird daran Anstoß nehmen. Doch die Bandbreite der Anlässe und Geschenke ist groß, der Grad zwischen erlaubter Beziehungspflege und Bestechung hingegen schmal.

Luxus- statt Schulungsreisen?
Ein aktuelles Beispiel liefern die Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle rund um den Chemiekonzern BASF. Wie die Mitteldeutsche Zeitung im September 2016 berichtete, besteht der Verdacht, dass ein BASF-Mitarbeiter Landwirte mit Urlaubsreisen bestochen hat, damit sie Saatgut und Pflanzenschutzmittel des Konzerns kaufen. Finanziert wurde dies offenbar aus einem Promotion-Budget für Schulungen von Landwirten. Sollte sich BASF auf diese Weise einen geschäftlichen Vorteil verschafft haben, wäre dies eine Straftat und ein Verstoß gegen die konzerneigenen Regeln zur systematischen Gesetzesbefolgung (Compliance).

Geschenke für Geschäftspartner sind in der Vertriebspraxis jedoch gang und gäbe. Dies belegt eine Umfrage des Markforschungsinstituts Yougov unter 256 Vertriebsmitarbeitern im Auftrag des Software-Anbieters Recommind im April 2016.

Wie Vertriebler zu Geschenken stehen
  • 52 Prozent der Vertriebler möchten sich bei ihren Geschäftspartnern für gute Zusammenarbeit mit einem Geschenk bedanken.
  • 44 Prozent finden es wichtig/sehr wichtig, Geschäftspartnern manchmal kleine Aufmerksamkeiten zukommen zu lassen, um einen Geschäftsabschluss zu sichern.
  • 31 Prozent geben an, von Vorgesetzten zu Geschenken für Geschäftspartner angehalten zu werden.
  • 63 Prozent der Vertriebsmitarbeiter wissen, dass es Obergrenzen für Geschenke zwischen Geschäftspartnern gibt.
  • 46 Prozent der Befragten sagen, dass es in ihrem Unternehmen ein Compliance-Regelwerk gibt, an das sie sich halten müssen.
  • 23 Prozent der Unternehmen haben einen umfassenden Überblick, ob ihre Vertriebsabteilung die Compliance-Vorgaben einhält.

Mangelndes Problembewusstsein
Die Antworten offenbaren ein eher geringes Problembewusstsein in punkto Geschenke und Incentives. "Gerade in einem korruptionsanfälligen Bereich wie dem Vertrieb sollte rechtssicheres Handeln oberste Priorität haben", betont Hartwig Laute, Geschäftsführer bei Recommind Deutschland. Es gehe nicht darum, jede Schachtel Pralinen zu reglementieren. Doch wer nicht wisse, ob und welche Aufmerksamkeiten die eigenen Mitarbeiter ihren Geschäftspartnern zukommen lassen, werde womöglich böse Überraschungen erleben. Dies können neben strafrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen auch Imageschäden sein.

Dieser Artikel ist ursprünglich auf erschienen.

Autor(en): Anette Speck

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