Gesundheitsreform tritt rechtzeitig in Kraft

Bundespräsident Professor Dr. Horst Köhler hat das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)" jetzt nach intensiver Prüfung unterschrieben. Die umstrittene Gesundheitsreform kann damit wie geplant am 1. April 2007 in Kraft treten.

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung gehindert hätten, gab es nach Angaben aus dem Bundespräsidialamt nicht. Mit der Unterzeichnung kann das zentrale Reformprojekt der Koalition fristgerecht jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und nächste Woche starten.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV Verband) hält aber weiterhin Teile der Gesundheitsreform für verfassungswidrig. Insbesondere der ab dem 1. Januar 2009 vorgesehene Basistarif und die Mitnahme der Alterungsrückstellungen ab dem 1. Januar 2009 bis zur Höhe des Basistarifs bei einem Wechsel des Krankenversicherers greifen nach Meinung des Verbands in privatrechtliche Versicherungsverträge ein und werden zu teils deutlichen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung führen. Nach Auffassung des Verbands soll der Versichertenbestand zur Mitfinanzierung des ab Januar 2009 neu einzuführenden Basistarifs herangezogen werden. Damit würden die über Steuern zu finanzierende Umverteilungsaufgaben auf die Privatversicherten abgewälzt werden. Das sei nicht akzeptabel. Das letzte Wort hat daher nun voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht. Denn der PKV-Verband bereitet schon seit Langen Verfassungsklagen gegen die Gesundheitsreform vor. Auch die FDP erwägt diesen Schritt.

Bereits in den nächsten Wochen kommen auf Patienten und Versicherte aber gravierende Veränderungen zu. Dazu zählen eine Vielzahl neuer Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und neue Sparmaßnahmen bei der Arzneimittelversorgung. Außerdem werden einige Leistungen ausgeweitet, so der Anspruch auf Mutter-Kind-Kuren oder Impfungen. Für früher gesetzlich Versicherte, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, gilt ab 1. April 2007 ein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenkasse.

Auch bisher Nichtversicherte, den dem PKV-System zuzuordnen sind, haben bereits ab dem 1. Juli 2007 die Möglichkeit sich im Standardtarif der PKV ohne Risikoprüfung und -zuschläge zu versichern. Dabei besteht ein Kontrahierungszwang. Weitere drastische Veränderungen kommen später. So soll ab 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds völlig neu organisiert werden.

Die privaten Krankenversicherer werden aber erst ab dem 1. Januar 2009 stärker reglementiert. Sie müssen ab 2009 einen Basistarif anbieten, der weitgehend nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert. Der Basistarif deckt in etwa so viel ab, wie die gesetzliche Krankenversicherung. In den Basistarif müssen dann auch ehemalige Privatversicherte aufgenommen werden, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, sowie alle "freiwillig Versicherte" der gesetzlichen Krankenversicherung - also die Gutverdiener. Dies gilt unabhängig davon, ob sie krank sind oder nicht.

Der Beitrag darf aber nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind derzeit gut 500 Euro im Monat. Wenn durch die Bezahlung einer solchen Prämie aber Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird, reduziert sich der Basistarif auf die Hälfte. Kann ein Betroffener auch die Hälfte des Beitrags, also 250 Euro, für den Basistarif ohne Hilfe des Staates nicht zahlen, bekommt er von den Sozialbehörden einen Zuschuss "im notwendigen Umfang", maximal aber 125 Euro.

Der Standardtarif wird dann zum 31.12.2008 in den neuen Basistarif überführt, in dem die Versicherten das Recht erhalten, in den neuen Basistarif zu wechseln. Um den Wechsel innerhalb der PKV zu erleichtern, können Versicherte nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 178f Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab dem 1. Januar 2009 künftig auch ihre Alterungsrückstellungen bis zur Höhe des Beitrages des Basistarifs mitnehmen.


Autor(en): Helmut Zermin

Alle Branche News