Griechische Aufsicht untersagt diversen Versicherern Neugeschäft

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Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hat der Bafin mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 14. Dezember 2015 der International Life, Life Insurance Company SA untersagt hat, Neugeschäft zu zeichnen.

Das Verbot bezieht sich auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der griechische Versicherer zum Dienstleistungsverkehr angemeldet ist. Als weitere Maßnahme hat die Bank of Greece bei der International Life, Life Insurance Company SA sowie bei deren Tochtergesellschaft, der International Life, General Insurance Company SA, zudem einen Sonderbeauftragten eingesetzt.

Bafin informiert über die weitere Entwicklung
Aufgrund des so genannten Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer aber nicht der Bafin, sondern der griechischen Versicherungsaufsicht Bank of Greece. Die Bafin steht in engem Kontakt mit der griechischen Aufsicht und wird die deutschen Kunden auf ihrer Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.

Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden. Auch die Bafin steht als Ansprechpartner zur Verfügung, kann laut eigenen Angaben die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.

Text- und Bildquelle: © Bafin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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