Großbritannien will Provisionsverbot lockern

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Offensichtlich hat ein hartes Verbot von Provisionen und Courtagen Risiken und Nebenwirkungen, die von den Vorreitern der Honorarberatung nicht bedacht wurden.


Mit dem "Retail Distribution Report" (RDR) wurde 2013 den britischen Versicherungs- und Finanzmaklern untersagt, für die Vermittlung von Kapitalanlagen und kapitalbildenden Lebensversicherungen Provisionen oder Courtagen anzunehmen. Damit wollte Großbritannien Interessenkonflikte ausschließen und für eine objektivere Beratungspraxis sorgen.

Altersvorsorge im Honorarsystem nicht sicherzustellen
Doch mittlerweile scheint den Briten aufgefallen zu sein, dass die Honorarberatung unerwünschte Nebenwirkungen hat. Das hängt auch damit zusammen, dass die Briten sich stärker selbst um eine auskömmliche Altersvorsorge kümmern müssen.

Die Zahl der Makler ist noch einmal zurückgegangen, und das Beratungsangebot beschränkt sich nur noch auf vermögende Kunden. Damit ist ein Advice gap, eine Beratungslücke, entstanden, durch die gerade diejenigen Kunden nicht mehr zu einer Beratung kommen, die sie am nötigsten brauchen.

Partielle Rückkehr zur Provisionsberatiung
Nach britischen Medienberichten hat Tracey McDermott, die neue Chefin („Acting Chief Executive) der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA, im Radiosender BBC () angekündigt, man werde den RDR zwar nicht aufheben, aber partiell wieder zur Provisionsberatung zurückkehren. Im Interview gibt McDermott an, sie wolle "some elements of commission" wieder zulassen. Was sie darunter im Einzelnen versteht, wurde nicht deutlich. Vielleicht könnte sich dies auf laufende Provisionen beziehen. Immerhin stehen wenn, dann immer wieder die einmaligen Abschlussprovisionen besonders in der Kritik, Fehlanreize auszulösen und Interessenkonflikte hervorzurufen.

Die Wiedereinführung "einiger Provisionselemente" sei nicht als Abkehr vom Prinzip zu verstehen, dass der Berater frei von finanziellen Anreizen der Produktanbieter sein soll. Aber man müsse wohl doch im Einzelfall die Interessen aller Beteiligten prüfen.

Konkurrenz durch Provisionsanbieter befürchtet
Bei Beratern und auch bei Anbietern stießen diese Aussagen auf Kritik (). Offensichtlich befürchten die betroffenen Unternehmen, dass der Wettbewerb wieder intensiviert wird und Investitionen in den Aufbau einer Honorarberatung sich nicht auszahlen.

Dagegen wird argumentiert, dass die Beratungslücke des Honorarsystems gerade von den Banken gefüllt wird, die sich in der Finanzkrise und in Zusammenhang mit Skandalen beispielsweise rund um überteuerte und unnötige Restschuldversicherungen (PPI-Skandal) gerade nicht als unabhängige und verbrauchergerecht beratende Institutionen erwiesen haben. Auch beim Verkauf von risikoreichen Produkten an ältere Kunden haben sich britische Banken unrühmlich hervorgetan und mussten erhebliche Strafen hinnehmen. Der Reporter spricht McDermott auf konkrete Praxisbeispiele an, aus denen erkennbar werde, dass die Banken ihr Beraterpersonal gezielt wieder aufstockten.

Umsetzung der IDD lässt Spielräume

Die Diskussion zeigt, dass es auch in Deutschland fatal wäre, ideologisch getrieben den Provisionsvertrieb aus dem Markt zu regulieren. Dies zumal die Versorgungslücken der gesetzlichen Alters- und der Einkommensvorsorge sehr hoch sind und daher ein ansteigender Bedarf an eigeninitiativer Vorsorge besteht.

Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die nach Medienberichten letzte Woche endgültig verabschiedet wurde, sieht zwar kein Provisionsverbot vor. Aber sie lässt viel Spielraum auch in diese Richtung. Damit entscheidet jedes Mitgliedsland selbst, ob es mit einer rein deklaratorischen Mitteilung an den Kunden zufrieden ist, wer den Vermittler oder Berater bezahlt. Es könnte aber weitergehend eine Offenlegung gezahlter Vergütungen oder eben auch ein Provisionsverbot festgeschrieben werden.

Bildquelle: © Montebelli/ Fotolia.com

Autor(en): Matthias Beenken

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