Häusliche Pflege: Staatliche Hilfen sind unbekannt

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Am ersten Januar 2015 trat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Mit diesem will der Gesetzgeber Arbeitnehmer unterstützen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen. Doch der gute Ansatz greift (noch) nicht: Die Mehrheit der Deutschen weiß nichts über die Möglichkeiten, die ihnen bei der Laienpflege offen stehen, so die Ergebnisse einer Studie.

Die Pflege von alten und kranken Menschen wird in Deutschland zu 48 Prozent von Familienangehörigen geleistet, belegen die Pflegestatistiken des Statistischen Bundesamtes. Diese Zahl könnte durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren noch steigen. Mittlerweile gibt es von staatlicher Seite Unterstützungsangebote für diejenigen, meist sind es Frauen, die die häusliche Pflegearbeit verrichten.

Wissen ist noch nicht bei den Betroffenen angekommen
Am 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten, das Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung im Job zur Übernahme von Pflegverantwortung macht. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf existiert seit einem Jahr. Doch lediglich sieben Prozent der Deutschen sind der Meinung, man könne parallel zum Berufsleben "gut" oder sogar "sehr gut" für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Das Wissen um staatliche Hilfen ist noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Optionen unbekannt
"Zwar bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen vielfältige Entlastungsmöglichkeiten, dennoch bleiben die Maßnahmen zu oft ungenutzt, da viele Berufstätige noch nicht ausreichend über die bestehenden Gesetze informiert sind", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Auf die Frage, wie gut sich die Teilnehmer der ZQP-Umfrage über die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informiert fühlen, antworteten 84 Prozent mit "eher schlecht" oder "sehr schlecht". So ist zum Beispiel der großen Mehrheit (84 Prozent) die Familienpflegezeit unbekannt.
Ähnliches gilt auch für die halbjährige Pflegezeit (82 Prozent) sowie die zehntägige Freistellung
(72 Prozent). Selbst bei Personen mit eigener Pflegeerfahrung gilt: Nicht einmal die Hälfte kennt die
verschiedenen Optionen.

Dabei würden womöglich mehr Menschen die Möglichkeiten nutzen, wenn Sie besser darüber Bescheid wüssten - dies zeigt sich bei der Familienpflegezeit: Je besser sich die Befragten über das Gesetz informiert fühlen, desto eher können sie sich vorstellen, es auch in Anspruch zu nehmen. Bei den gut informierten Befragten sind es 44 Prozent. Von denen, die ihre Kenntnisse als schlecht einschätzen, würden sich lediglich 30 Prozent dafür entscheiden.

Pflegesensible Unternehmenskultur gefordert
Zudem äußern Berufstätige, die keine Familienpflegezeit für sich in Betracht ziehen, andere Vorbehalte: 76 Prozent geben finanzielle Gründe und 23 Prozent organisatorische Probleme an. Auch die Angst vor beruflichen Nachteilen würden immerhin 43 Prozent davon abhalten, die Familienpflegezeit tatsächlich zu nutzen. Zudem bestehen Ängste, dass Vorgesetzte (19 Prozent) oder Kollegen (neun Prozent) wenig Verständnis haben.

Doch die Möglichkeiten der Politik sind begrenzt, wenn die Arbeitgeber nicht mitziehen. "Deshalb ist vor allem eine pflegesensible Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Aber auch um betrieblich passende Unterstützungsangebote für Mitarbeiter anbieten zu können", erläutert Suhr.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist eine gemeinnützige Stiftung, die Ende des Jahres 2009 durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. errichtet wurde. Für die Studie wurde vom 11. bis 24. November 2015 eine repräsentative Stichprobe von 1.008 berufstätigen
Deutschen ab 18 Jahre befragt.

Lesetipp:
Einen umfassenden Überblick zum Thema Pflegstärkungsgesetz bietet die Versicherungsmagazin-Titelgeschichte "Solidargemeinschaft Familie" von Juni 2015. Abonnenten können den Beitrag im . Sie sind noch kein Abonnent? können Sie ein kostenloses Probeheft bestellen.

Bildquelle: © guvendemir / iStock

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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