IDD: "Gut beraten" kann Weiterbildungsvorgaben erfüllen

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sieht vor, dass Vermittler sich jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden müssen. Details zur Weiterbildung werden noch über eine Verordnung geregelt. Unabhängig davon, ob diese Verordnung zum 23. Februar 2018 vorliegt oder nicht, werde man alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen können, bekräftigte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. "Gut beraten" bei der Präsentation der Jahresbilanz 2017.

Die Initiative sei in den vergangenen Monaten so weiterentwickelt worden, dass man den Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung für alle Zielgruppen der Richtlinie optimal unterstützen könne, erläuterte Höhn. "Wir bedienen damit erstmalig auch die Mitarbeiter der Innendienste, denen wir nun ebenfalls mit der Aufnahme in unsere Weiterbildungsdatenbank und der Dokumentation ihrer Aktivitäten den erforderlichen Weiterbildungsnachweis nach IDD-Anforderungen ausstellen können", so Höhn weiter. Diese Datenbank stehe ab Februar 2018 zur Verfügung.

Plus vom 6,8 Prozent
Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, betonte, dass über die gesetzliche Weiterbildungspflicht hinaus die Zielsetzung der freiwilligen Brancheninitiative aufrechterhalten bleibe und man weiterhin die freiwillige jährlich 30-stündige Weiterbildung anstrebe. Künftig könne man zwei Weiterbildungsnachweise ausstellen: den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach IDD sowie das Zertifikat nach den höheren Qualitätsstandards von "Gut beraten".

Im vergangenen Jahr waren 131.443 Versicherungsvermittler, bei der Weiterbildungsinitiative "Gut beraten" registriert. Das bedeutet gegenüber 2016 einen Zuwachs um 6,8 Prozent, (+ 8.397). 2017 erarbeiteten sich die Vermittler insgesamt 3.860.130 Weiterbildungspunkte. Das sind pro Kopf durchschnittlich 29,4 Punkte, die einer Investition von etwas mehr als 22 Stunden in Weiterbildung im Jahr entsprechen.

Präferenzen verschieben sich langsam
Die Altersstruktur der Teilnehmer entspricht mit durchschnittlich 45 Jahren dem Durchschnittsalter aller registrierten Vermittler in Deutschland. 71 Prozent der Teilnehmer sind Ausschließlichkeitsvermittler sowie Vermittler im angestellten Außendienst. 20 Prozent sind Makler oder Mehrfachagenten.

Der Anteil der Frauen hat sich 2017 um einen Prozentpunkt auf 23 Prozent erhöht. Vermittlerinnen, die ein Weiterbildungskonto bei "Gut beraten" haben, sind tendenziell jünger als ihre männlichen Kollegen. So sind 40 Prozent der teilnehmenden Frauen zwischen 21 und 40 Jahre alt (30 Prozent bei den Männern). Während 50 Prozent der Teilnehmerinnen zwischen 41 und 60 Jahre alt sind, beträgt dieser Anteil bei den männlichen Kollegen 56 Prozent.

Bei der Präferenz der Lernformen verschieben sich die Vorlieben weiterhin langsam. Zwar favorisieren die Teilnehmer nach wie vor Präsenzveranstaltungen. Deren Anteil an allen anerkannten Weiterbildungsformen nimmt allerdings kontinuierlich ab. Der Anteil der Präsenzveranstaltungen fiel von 66 Prozent zum Jahresende 2015 auf 57 Prozent bis zum Jahresende 2017. Die zweithäufigste Lernform, das selbstgesteuerte E-Learning, legte im gleichen Zeitraum um sieben Prozentpunkte auf 29 Prozent zu.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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