IDD: Schutzschild für Transparenz und Verbraucherschutz

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Nach dem Startschuss des neuen europäischen Aufsichtssystems Solvency II steht mit der Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD) das nächste große Reformvorhaben vor der Umsetzung. Die Initiative treibt den Verbraucherschutz voran und verpflichtet zu hoher Beratungsqualität, kundenfreundlichen Produkten, transparenten Vergütungsmodellen und regelmäßiger Weiterbildung.

Nicht nur die schärfere Regulierung zwingt die Branche zu einer nachhaltigen Transformation. Auch die dauerhaft niedrigen Zinsen, anspruchsvollere Kunden und die Digitalisierung lassen die Branche unter wachsendem Druck geraten. In einem Studien-Szenario der Oliver Wyman GmbH werden bis zum Jahr 2025 von den heute 245.000 traditionellen Vermittlern und Maklern rund 100.000 aus dem Markt ausscheiden. Sie würden zunehmend von Direktkanälen, unabhängigen Drittvertrieben und neuen Plattformen verdrängt.

Provisionsvolumen wird sinken
Das erzielbare Provisionsvolumen im Markt sänke drastisch um 40-50 Prozent. Der Prognose nach werden 2025 nur noch einige große Marktteilnehmer das komplette Spektrum an Produkten, Services und Vertriebskanälen anbieten können. Auch wenn Brüssel an der einen oder anderen Stellschraube noch dreht und Berlin bislang noch keinen Verordnungsentwurf vorgelegt hat, setzt der IDD-Richtlinientext deutliche Akzente für neue Standards im Vertrieb. Sie gelten in Zukunft europaweit und einheitlich für alle Versicherungsvertreiber. "Versicherungsvertreiber"?

Die Wandlung des Akronyms IMD zu IDD ist nicht nur kosmetischer Natur. Die Änderung steht programmatisch für die Ausweitung der Zielgruppe. Während die IMD aus dem Jahre 2002 die Versicherungsvermittler ansprach, umfasst die IDD alle Vertriebskanäle.

Getriebene Vertreiber
Zum Beispiel Vermittler in Autohäusern, Autovermietungen und Reisebüros, Mitarbeiter im Direktvertrieb (Onlinevertrieb, Vergleichsplattformen, Telefonvertrieb) und angestellte Außendienstmitarbeiter. Sie alle müssen berufliche Mindestanforderungen (Sachkunde) erfüllen. Mit diesem ausgedehnten Adressatenkreis wird Schätzungen von Branchenexperten zufolge nunmehr 98 Prozent des Versicherungsvertriebs erfasst, während es unter der Vorgängerrichtlinie IMD noch 48 Prozent waren.

Doch es gibt auch Ausnahmen vom Geltungsbereich der IDD. Welche das sind, erfahren Sie im Beitrag am 7. Oktober.



Bild: © r0b/Fotolia.com

Autor(en): Umar Choudhry

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