Kommentar: Wann Privat- und Betriebsrenten die Versorgung kürzen

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Hinterbliebene reiben sich die Augen, wenn die Hinterbliebenen-Versorgung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach drei Monaten bis auf Null gekürzt wird. Betroffen sind von dieser Regelung ab 2002 geschlossene Ehen oder solche, wenn beide Ehegatten ab 1962 geboren sind.

In diesen Fällen werden 40 Prozent des zusätzlichen Nettoeinkommens angerechnet, also von der Hinterbliebenenversorgung abgezogen. Die Werbung der Versicherer für die „eigene Versorgung“ von Ehefrauen erweist sich dann als sicheres Verlustgeschäft.

Nur das Sozialhilfeniveau ist vor Kürzungen gesichert
Durch einen Freibetrag bleibt nur das Existenzminimum verschont, nämlich 755,30 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und 696,70 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Frei von Abzügen bleiben nur steuerfreie Einnahmen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe) sowie Riesterrenten.

Damit dürfte bei Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung, Direktversicherungen wie auch bei Privatrenten die verbleibende "Rendite" - es dürfen vom Nettobetrag nach Steuern und Sozialabgaben nur 60 Prozent behalten werden - sofort ins Negative gehen. Es fragt sich, ob der Neuabschluss oder die Fortführung solcher Verträge sinnvoll ist, oder durch rechtzeitige Kündigung und Einmalzahlung dieser Effekt verhindert werden kann.

Eine Chance zur Rückabwicklung von Direktversicherungen
Die Lebensversicherer werben für eine eigene Vorsorge der - verheirateten - Frauen. Für Makler und Versicherungsvertreter stellt sich die Frage der Haftung, zum Beispiel wenn derartige Verträge mit Verlust gekündigt werden. Ebenso für Arbeitgeber: Gegebenenfalls wäre dies eine Chance zur Rückabwicklung von Direktversicherungen oder Entgeltumwandlungen, womit dann auch die Belastung mit den vollen GKV-Beiträgen im Alter als Rentner nicht mehr anfällt.

Will sich ein Privatrentner von seinem Vertrag lösen, wird ihm zugute kommen, dass rund 85 Prozent der Beratungen durch Vermittler nicht dokumentiert werden. Dies führt bis hin zur Beweislastumkehr im Haftungsprozess gegen den Vermittler. Die Nachteile bei der Hinterbliebenenversorgung werden von Arbeitgebern erst gar nicht benannt, oder von seinem Vermittler beraten, denn dies würde ja den Verkauf erschweren und größeren Aufwand bedeuten. Darin werden die Vermittler weder geschult noch ausgebildet, so dass die Aussichten für Rückabwicklungen oder Schadenersatz in derartigen Fällen überwiegend gut sein dürften.

Auch Finanzplaner kennen die Spielregeln selten
Ein zielführender Ansatz wäre, dass die Witwe arm an Einkünften ist und von der Witwenrente leben soll. Alles was man über den gesetzlichen Freibetrag erzielt, wird später zum Teil angerechnet, natürlich auch die eigene DRV-Rente.

Bei der Privatrente liegt ein Lösungsansatz darin, dass die Ehefrau auf eine Rente einbezahlt, für die sie begünstigt ist, aber auf das Leben Ihres Ehemanns, und die dann mit dessen Tod endet. Diese Rente ist dann höher als eine eigene lebenslange Rente und entfällt mit dem Tod weg. Damit ist sie also besser versorgt. Dies kann mit einer separaten Risikolebensversicherung mit fallenden Summen ab Rentenbeginn auf den Ehemann abgesichert werden.

Bei der Privatrente des Ehemannes wird dann keine Garantiezeit nach dem Tode und keine Hinterbliebenenrente vereinbart. Stattdessen wird eine höhere Rente gezahlt, für die die Frau begünstigt ist, bis zum Tod des Mannes.

Bei der eigenen DRV-Rente der Ehefrau können solche Anrechnungen auf die Hinterbliebenrente minimiert werden, indem darauf nichts zusätzlich freiwillig eingezahlt, der Rentenantrag erst später gestellt oder zunächst nur eine Teilrente beantragt wird, was den künftigen Rentenanspruch nochmals erhöht.

Wie die reiche Witwe auf dem Papier einkommensarm wird
Bei den Kapitaleinkünften kann sich die Frau von Zinseinnahmen verabschieden und stattdessen auf eine Anlage in Edelmetallen ausweichen, wie sogar als Goldsparplan islamkonform von iFIS Islamic Capital bei Stuttgart nicht nur für Muslime angeboten. Vermietete Immobilien können rechtzeitig verkauft werden. Die Ehefrau kann auf Entgeltumwandlung dann gerne verzichten – oder sich zeitnah abfinden lassen.
Jede Art von Kapital (Antiquitäten, Gold, Schmuck, Kunst oder Sammlerteppiche), das keine Zinsen oder laufende Erträge bringt, aber eine Wertsteigerung, ist unschädlich.

Ein Rentensplitting führt direkt dazu, dass der Witwenrentenanspruch gänzlich wegfällt. Dieses Vorgehen ist also grenzwertig, weswegen man genau rechnen muss. Auch dazu braucht es Sachverstand.

Einkommensarmut später noch verändern

Armut gemäß dem Steuerbescheid bedeutet für Ehefrauen, dass sie aber bis zum Tod des Mannes selbst auch gerne noch reich an Einkommen sein können, denn arm müssen sie erst später sein, also erst als Hinterbliebene. Eine Million und mehr in Schmuck, Gold, Diamanten, eigener selbstbewohnter Immobilie, Fremdwährungen oder Gemälden und Antiquitäten ist aber unschädlich. Im günstigsten Fall lässt sich Einkommensarmut auch noch bei einer steuerlich reichen Witwe später umgestalten, wenn nicht frühzeitiger disponiert wurde.

Bildquelle: © sp-pic / fotolia

Autor(en): Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.) und Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik

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