Kritik an BU-Beratung

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine große Zahl von Beratungen zur Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgewertet. Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Die vorgeschlagene Alternative aber auch nicht. Heftige Kritik übt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW und zuvor Leiter des Beratungsteams Finanzen, an den Produkten und Beratungsleistungen der Versicherungsbranche im Bereich Berufsunfähigkeit. Auf Basis von 326 untersuchten Verträgen beklagt er, dass die von der Branche behauptete gute Ausbildung und Beratung nicht bestätigt werden kann.

"Bei jeder fünften Police deckt die Berufsunfähigkeitsrente nicht mal den Hartz-IV-Satz zur Sicherung des Existenzminimums ab. Solche Policen sind für die Versicherten oft Geldverschwendung", so Schuldzinski vergangene Woche in einem Interview mit dem Handelsblatt. Die Produkte selber hält er für undurchsichtig. Der Kunde laufe Gefahr, wegen falscher oder unvollständiger Angaben keine Leistung zu erhalten.

Systemversagen vorgeworfen
Zwar will der Verbraucherzentralen-Vorstand nicht ausschließen, dass einzelne Versicherer gut arbeiten. Generell aber könnten die Versicherer die von Gesetzgeber gerissene Lücke bei der Einkommensvorsorge nicht ausgleichen: "Wir befürchten aber, dass das aktuelle System nicht funktioniert."

Daraus wird die Forderung abgeleitet, gesetzlich eine einheitliche Vorsorge mit Annahmezwang für die Anbieter zu definieren. So sollten Vorerkrankungen nicht mehr zum Ausschluss von der Versicherung führen und Mindestsummen vorgegeben werden.

Antragsablehnungen selten Beratungsanlass
Von insgesamt 758 im Jahr 2014 durchgeführten Beratungen mit dem Thema Berufsunfähigkeit ging es meist um eine Information zum Thema vor Vertragsabschluss. In 326 Fällen wurde ein bestehender Vertrag überprüft. In immerhin nur zwölf Fällen war eine Antragsablehnung Anlass der Beratung.

Bei den 326 überprüften Versicherungen wiesen nur 27 Prozent eine ausreichende Rentenhöhe auf, wobei als Schwelle zwei Drittel des Nettoeinkommens definiert wurden. 43 Prozent sahen eine teilweise Absicherung und 19 Prozent sogar nur eine solche unterhalb der Grundsicherung vor. Das heißt diese BU-Rente würde voraussichtlich auf eine gesetzliche Grundsicherung angerechnet werden. Für die verbleibenden elf Prozent gab es offenbar keine Angaben zur Rentenhöhe.

Mögliche Erwerbsminderungsrente wird nicht berücksichtigt
Bei der Definition der mindestens erforderlichen Absicherung wird jedoch wohl übersehen, dass unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung hinzukommt. Ob dann die private Rente immer noch verrechnet würde, wird nicht dargestellt.

Gesetzgeber sollte Anreize schaffen
Für Verbraucher wäre es deshalb sehr viel sinnvoller beispielsweise zu fordern, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt wird, wenn der Kunde eine ergänzende private Berufsunfähigkeitsrente abschließt. Das wäre ein interessanter Anreiz, um die Durchdringung der Haushalte mit Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen zu verbessern. Allerdings müsste dann in der Tat die Branche Lösungen finden, dass jeder Arbeitnehmer auch eine solche private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.

Hierbei gibt es durchaus Probleme, wie die Analyse der Verbraucherzentrale NRW weiter zeigt. Unter den 654 insgesamt beratenen Kunden, die sich vor Abschluss über die Berufsunfähigkeitsversicherung informiert hatten, waren nach Einschätzung der Verbraucherschützer nur 55 Prozent ohne Einschränkungen versicherbar. 30 Prozent hätten mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen zu rechnen. Jeder Zehnte wäre aufgrund der Gesundheitssituation oder des ausgeübten Berufs gar nicht versicherbar. Für die restlichen drei Prozent gibt es keine Angaben.

Alternativen zur Berufsunfähigkeit beachten
Die Angaben zur Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW lassen keinen Aufschluss zu, ob es sich um eine bevölkerungsrepräsentative Analyse handelt. Zu vermuten ist, dass es Verzerrungen gibt. Wer eine Beratung in der Verbraucherzentrale nachfragt, wird mindestens ein überdurchschnittliches Interesse am Thema, aber auch ein nicht repräsentatives Problembewusstsein aufweisen.

Die Angaben lassen auch nicht erkennen, ob Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung wie Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Schwere Krankheiten-Versicherungen oder erweiterte Unfallversicherungen in Betracht gezogen worden sind. Je nach Beruf, gesundheitlicher und finanzieller Situation des Kunden gehören diese in das Beratungsportfolio hinzu.

Verbesserungsbedürftiges Problembewusstsein beim Verbraucher
In einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Yougov gibt nur jeder dritte der knapp 1.500 befragten Privatkunden an, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig ist. Weitere 26 Prozent tendieren eher in Richtung Wichtigkeit, dagegen finden sie offenbar 40 Prozent unwichtig. In einer Rangfolge der Wichtigkeit taucht sie erst auf Rang fünf hinter Privathaftpflicht-, Kfz-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf.

Nur 19 Prozent können sich einen Abschluss wenigstens wahrscheinlich vorstellen. Dabei zeigen Beschäftigte mit körperlicher Tätigkeit ein erkennbar größeres Abschlussinteresse (24 Prozent) als solche mit kaufmännischer Tätigkeit (19 Prozent).

Das eigentliche Problem ist anscheinend ein anderes, als es die Analyse der Verbraucherzentrale NRW nahelegt: Eine Mehrheit der Betroffenen unterschätzt das Risiko Berufsunfähigkeit oder bleibt trotzdem untätig. Offensichtlich reichen die Aufklärungsbemühungen der Verbraucherzentralen bei weitem nicht aus, um diese Mehrheit zu erreichen. Damit bleibt die Bedarfsweckung eine herausfordernde Aufgabe, die nur die Versicherer und deren Vermittler erfüllen können.

Bildquelle: © Doc RaBe / fotolia.com

Autor(en): Matthias Beenken

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