LKA-Analyse: Pools im Visier der Ermittler

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Geldwäsche gilt immer noch als ein Randthema für Versicherungsvermittler. Es hat sich noch nicht überall herumgesprochen, dass die Pflichten verschärft worden sind.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) zeigt in seinem Lagebericht eine erstaunliche Entwicklung. Die Anzahl der Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche ist sprunghaft von gut 2.800 im Jahr 2012 auf knapp 3.900 in 2013 und sogar 5.157 im vergangenen Jahr angestiegen. Mit 52 Millionen Euro erreichten die Ermittler auch einen neuen Rekord bei den sichergestellten Vermögenswerten, wozu neben Bargeld und Gegenständen unter anderem auch Grundstücke gehören.

Meldepflichten zur Geldwäsche verschärft

Der Grund für den starken Anstieg der Verdachtsmeldungen ist eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes sowie entsprechende Anweisungen des Bundesfinanzministeriums. Die Akteure vor allem im Bank- und Versicherungsgewerbe müssen jetzt schon Verdachtsmeldungen erstatten, selbst wenn noch kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung gegeben ist. Schon allein Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr und der Vermögensentwicklung eines Kunden, die durchaus nachvollziehbare Gründe haben können, reichen aus, um eine Meldepflicht auszulösen.

47 Prozent der 2014 vom LKA NRW bearbeiteten Verdachtsmeldungen führten zur Empfehlung an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, in der Regel weil kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. In gut der Hälfte der Meldefälle wurde jedoch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die meisten dieser Verfahren betreffen allerdings nicht unmittelbar Geldwäschedelikte. Nur jedes zehnte der 2014 abgeschlossenen Verfahren begründete den Verdacht einer Geldwäschestraftat. Dagegen endete mehr als jede vierte Ermittlung mit einem Verdacht auf Betrug. Gut acht Prozent der Verfahren ziehen Verfahren wegen möglicher Steuerhinterziehung nach sich.

Versicherer melden selten, Vermittler gar nicht
Bemerkenswert ist aber eine andere Erkenntnis aus der Statistik des Landeskriminalamtes des bevölkerungsreichsten Bundeslands. 89,4 Prozent der Verdachtsmeldungen 2014 stammen von Banken, aber nur 0,6 Prozent von Versicherungsunternehmen und keine einzige von Versicherungsvermittlern. Dabei sind alle Versicherungsvermittler mit eigener Gewerbeerlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO verpflichtet, Verdachtsmeldungen abzugeben. Anders als bei den Banken gab es bei Versicherern auch keine signifikante Zunahme der Verdachtsmeldungen.

Dass Geldwäsche ein so unwahrscheinliches Delikt in Zusammenhang mit Versicherungen sein soll, erscheint aber auch unwahrscheinlich. Und das macht die Ermittlungsbehörden stutzig. Ein besonderes Interesse haben sie dabei an Maklerpools entwickelt. Diese werden als „risikobehaftet“ eingestuft, heißt es im Bericht des LKA NRW. Hintergrund ist, dass Pools als Zwischenhändler von Vermittlern beziehungsweise deren Kunden genutzt werden könnten, Zusammenhänge zu verschleiern, die ein strafrechtliches Interesse wecken könnten.

Ein Beispiel wird im Lagebericht genannt. Ein Versicherer gab eine Geldwäscheverdachtsmeldung ab, weil bei ihm eine auffällig hohe Zahl von kapitalbildenden Lebensversicherungen von zwei Versicherungsmaklern, gestreut über drei Pools, eingereicht wurden. Die darin genannten Kunden und Begünstigten existierten jedoch nicht. Deshalb wurde laut LKA NRW gegen die beiden Makler zwar kein Geldwäscheverfahren, aber ein Ermittlungsverfahren wegen Provisionsbetrugs eingeleitet. Auch Pools müssen sich wohl auf ein höheres Interesse von Ermittlungsbehörden an ihrem Geschäftsmodell und Compliance-Mechanismen einstellen.

Viele Informationen lösen Verdachtsmeldung aus
Andere Beispiele aus Ermittlungsfällen zeigen, wie weit die Pflicht zur Abgabe von Verdachtsmeldungen gehen kann. So wird von dem Fall eines Kunden berichtet, dessen Konto ein mehrfach sechsstelliges Guthaben aufwies, das der kontoführenden Bank ungewöhnlich hoch erschien angesichts der bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Die Ermittler konnten allerdings überzeugt werden, dass das Vermögen auf eine explosive Wertentwicklung der Internetwährung Bitcoin zurückzuführen war, in die der Kunde investiert hatte.
Sehr häufig sind Betrugsfälle, bei denen vermeintliche Erbschaften und Lottogewinne im Ausland nach Überweisung von erfundenen Gebühren und Bestechungsgeldern zugänglich gemacht werden sollen. Besonders betroffen sind nach den Erkenntnissen des LKA ältere Mitbürger.

Krankenversicherer fordert Originalbelege

Auch ein Abrechnungsbetrug einer städtischen Beschäftigten, die zwei Millionen Euro von der Beihilfe mit gefälschten Medikamentenabrechnungen ergaunerte, ist unter den Beispielfällen. Aufgefallen war die Kundin bei ihrer Bank, weil sie ausschließlich die Beihilfeerstattungen, nie aber auch die entsprechende anteilige Erstattung der privaten Krankenversicherung erhielt. Dies war möglich, weil sich die Beihilfe mit fälschungsanfälligen Kopien zufrieden gibt, beim Krankenversicherer aber Originalbelege einzureichen sind.

Bildquelle: © Edler von Rabenstein / fotolia.com

Autor(en): Matthias Beenken

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