LVRG verteuert wahrscheinlich Versicherungsprodukte ab 2015

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Mit dem Ziel, Versicherer und die Versicherten zu schützen, regulierte die Bundesregierung die Lebensversicherung – mit massiven Veränderungen für die Vermittlerwelt, wie BCA und MLP befürchten.

Veränderungen sprich Teuerungen kann es nach Ansicht des Maklerpools BCA auch bei den Produkten geben: Die gesetzlich gewollte stärkere Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risikoüberschüssen (von 75 auf 90 Prozent), die gleichsam eine drastische Deckelung der möglichen Gewinne für den Versicherer bei weiterhin unverminderter Leistungspflicht bedeutet, wird die Versicherer umdenken lassen. Die Folgen: Produkte, wie Risikolebens-, Berufs- und Pflegeversicherungen könnten sich ab 2015 für den Verbraucher deutlich verteuern. Eine weitere Konsequenz dürfte zudem die Reduzierung des angebotenen Versicherer-Leistungsspektrums sowohl auf Produkt- als auch Vertriebsunterstützungsseite mit sich bringen.

Steigerungen um fast sieben Prozent möglich
Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) beschlossene Senkung des Garantiezinses zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU), ist sich der Finanzdienstleister MLP sicher. Musterrechnungen von MLP hätten ergeben, dass die Prämien je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum in der Spitze um fast sieben Prozent steigen werden. Dabei gelte: Je länger der Versicherungszeitraum ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.

Dazu zwei Rechenbeispiele: Ein 25-Jähriger müsste für den Abschluss einer selbständigen BU (SBU) mit einer versicherten BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67 Jahren mit einer Beitragssteigerung von 6,7 Prozent rechnen gegenüber einem Vertragsabschluss im Jahr 2014. Bei einem 35-Jährigen erhöht sich der monatliche Beitrag um 4,8 Prozent bei gleichen Vertragsbedingungen. Wird der Vertragsumfang erhöht - beispielsweise mit einer garantierten jährlichen Rentensteigerung um drei Prozent im Leistungsfall - fällt das Beitragsplus noch höher aus (siehe Tabelle unten). Die Berechnung betrachtet allein die Auswirkungen der Garantiezinssenkung.

Je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag

Die Ursache für die große Beitragssteigerung liegt laut dem Finanzdienstlesiter aus Wiesloch darin, dass die Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Dieser Kapitalstock werde mit dem Garantiezins verzinst - je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag.
"Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebrachte Garantiezinssenkung wird Auswirkungen auf die Kosten von BU-Versicherungen haben - selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen", sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP.


Standard SBU
SBU mit garantierter Rentensteigerung*
Eintrittsalter Steigerung Steigerung
25 6,7 %
6,9 %
30 5,7 %
5,9 %
35 4,8 %
4,9 %
45 2,9 % 3,0 %
Standard: RZ (Rechnungszins aktuell) = 1,75 %; RZ (Rechnungszins ab 1.1.2015) = 1,25 %; Endalter = 67;
garantierte Rentensteigerung = 0%; 50% Männeranteil; marktübliche Kosten
*Garantierter Rentensteigerung = 3 %

Quellen: BCA, MLP

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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