Nettotarife würden allen helfen

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Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) bedeutet für Versicherungsmakler auch geänderte Vergütungsstrukturen. Manch einen werden diese zur Geschäftsaufgabe zwingen. "Wir erwarten von den Versicherern, ja wir halten sie sogar für verpflichtet, flächendeckend Nettotarife zur Verfügung stellen," stellt Wilfried E. Simon, erster stellvertrender Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM), eine Position seines Verbandes zum LVRG dar.

Simon begründet die IGVM-Forderung folgendermaßen:
  • Versicherungsmakler könnten je nach Aufwand und je nach Ertragserwartung ihr Vermittlungshonorar frei kalkulieren. Dies sei übrigens durch Art. 12 Grundgesetz verbrieft und durch das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bestätigt worden.
  • Die Mandanten der Makler erführen genau, wie viel sie für die Dienstleistung zahlen sollen. "Mehr Transparenz, die bekanntlich immer gefordert wird, geht nicht," so der IGVM-Makler.
  • Nettotarife erhöhten die Attraktivität der Lebensversicherer für die Kunden, weil hier nicht nur die Provisionen/Courtagen herausgerechnet würden, sondern auch Verwaltungskosten gespart würden. Beide zusammen betragen zwischen sechs und zehn Prozent des Beitrags.
  • Versicherer müssten keine Courtagen/Provisionen mehr diskontieren, was ihnen unter Berücksichtigung von Solvency II zu Gute komme.


"Mit Nettotarifen ist allen geholfen, selbst den Verbraucherschützern," fasst er zusammen.

Die IGVM fordert aber nicht ausschließlich die Vermittlung von Nettotarifen. Vielmehr sollten Courtage-/Provisions und Nettotarifmodelle gleichwertig neben einander bestehen. Der Vermittler habe so die Wahl, welches Modell er wählen möchte.

Nachteile nicht verschweigen
"Selbstverständlich erwarten wir von den Versicherungsmaklern, dass sie ihre Mandanten umfassend über Vor- und Nachteile der Nettopolicenvermittlung aufklären," so Simon weiter. Zu den Nachteilen gehöre zweifelsfrei, dass der Mandant das Vermittlungshonorar auch dann zahlen muss, wenn er seine Lebensversicherung vorzeitig innerhalb der ersten 60 Monate kündigt oder Prämienfrei weiterführt. Durch die niedrigeren Gesamtkosten und den schneller ansteigenden Rückkaufswert würden die Vorteile jedoch überwiegen.

Lesen Sie in der April-Ausgabe von Versicherungsmagazin im Beitrag "Mehr tun für gleichen Ertrag" mehr über die Auswirkungen des LVRG auf Vermittler und Versicherer. Sie sind noch kein Abonnent?

Bildquelle: © fm 2/Fotolia.com

Autor(en): Alexa Michopoulos

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