Neuerungen ab August

Rund 25 neue gesetzliche Regelungen sind zum 1. August in Kraft getreten. Einige der wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.

In der privaten Krankenversicherung wurde der neue Notlagentarif eingeführt. Wer seine Beiträge nicht bezahlen kann, wird in diesen abgespeckten Tarif überführt. Prämien von 100 bis 125 Euro monatlich werden fällig, dafür gibt es Behandlungen beispielsweise bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Sind die Schulden im ursprünglichen Tarif abgebaut, ist einer Rückkehr möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) senkte den Säumniszuschlag für Beitragsschuldner. Statt bisher fünf Prozent monatlich und bis zu 60 Prozent pro Jahr muss nur noch ein Prozent monatlich auf den Versicherungsbeitrag bezahlt werden. Damit soll ebenfalls der Schuldenabbau vorangetrieben werden. Nichtversicherte brauchen beim Eintritt in die GKV nicht mehr wie bisher sämtliche nicht gezahlten Beiträge seit Einführung der Versicherungspflicht 2007 nachzahlen, sondern erhalten einen Schuldenerlass.

Zur Verbesserung der Finanzmarktregulierung ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Finanzaufsicht stärken und Risiken schneller sichtbar machen sollen. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz stehen alternative Investmentfonds künftig unter stärkerer Kontrolle des Aufsehers BaFin. Zudem müssen Fondsmanager ihre Eignung nachweisen und eine Zulassung beantragen. Hedgefonds dürfen nicht mehr an Kleinanleger verkauft werden.

Auswirkungen auf die Rechtsschutzversicherung hat das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Die Gebühren für Anwälte werden um durchschnittlich zwölf, die für Notare um etwa 15 Prozent steigen. Auch Gutachter, Dolmetscher und Gerichte müssen künftig bei einem Rechtsstreit höher entlohnt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ausgerechnet, dass sich die Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer um 375 bis 400 Millionen Euro erhöhen werden - den bisherigen Schadenverlauf vorausgesetzt.

Bereits zum 1. Juli ist das Gesetz zur zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz) in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass für steuerlich geförderte Produkte ein Informationsblatt Pflicht wird und Berufsunfähigkeits-Versicherungen besser steuerlich geltend gemacht werden können. Beim "Wohn-Riester" kann künftig auch in der Ansparphase Geld entnommen und er darf für den altersgerechten Umbau einer Wohnimmobilie verwendet werden.

Seit 1. August gelten neue Mindestlöhne. Betroffen sind Friseure, für die eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro im Osten der Republik gelten, sowie für Gerüstbauer. Diese müssen mindestens zehn Euro pro Stunde bekommen. Auch Bezeichnungen für Lehrberufe werden modifiziert: Der Kellermeister heißt ab sofort Weintechnologe, der Kfz-Mechaniker Mechatroniker.

Bereits seit dem 18. Juli sind eingetragenen Lebensgemeinschaften bei der Einkommensteuer Eheleuten gleichgestellt. Damit wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umgesetzt.

Kinder im Alter ab einem Jahr haben entsprechend dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Bereits seit 1996 gibt es für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch. Das KiFöG sieht weiter vor, dass Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren selber betreuen wollen, eine monatliche Zahlung (Betreuungsgeld) erhalten. Davon wurde bisher kaum Gebrauch gemacht.

Beim Transplantationsgesetz traten einige Änderungen in Kraft, die Manipulation von Wartelisten auf Spenderorgane deutlich erschweren. Bei schweren Vergehen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Bereits seit dem 13. Juli sind die Rechte biologischer Väter gestärkt worden. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters besagt, dass unverheiratete leibliche Väter ein Recht auf Umgang mit dem Kind bekommen, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient und der Vater ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt.

Gute Nachrichten für alle Fahrradfahrer: Seit 1. August gelten laut Straßenverkehrsordnung auch akku- oder batteriebetriebene Fahrradbeleuchtungen als verkehrssicher. Bisher war ein Bußgeld fällig, wenn man mit Leuchten erwischt wurde, die nicht durch einen Dynamo angetrieben wurden. Nach wie vor müssen Leuchten allerdings fest am Fahrrad angebracht werden.

Bild:© Stephanie Hofschläger/

Autor(en): Elke Pohl

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