Neues Jahr, neue Gesetze

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Zum Jahreswechsel stehen einige gesetzliche Änderungen an, die sich auf die betriebliche Altersversorgung (bAV), die Krankenversicherung, Immobilien und die Pflege auswirken werden. In seinem alljährlichen Überblick weist der Finanzdienstleister MLP auf diese hin, um die Deutschen bei ihrer privaten Finanzplanung zu unterstützen.

Zu Jahresanfang treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die sich auf die finanzielle Planung der Verbraucher auswirken können. Die MPL Gruppe hat die wichtigsten Neuerungen in einem Überblick zusammengefasst.

Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit steigt

Wie jedes Jahr steigt zum 1. Januar wieder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. 2020 klettert die BBG nach aktuellem Stand auf 82.800/77.400 Euro (West/Ost).

Das hat auch direkte Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen BBG können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich damit 2020 von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie von 536 auf 552 Euro. 

Höherer Beitrag für Basis-Rente

Beiträge zur Basis-Rente können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der dazu mögliche Betrag steigt ab Januar 2020 auf voraussichtlich 25.046 Euro (50.092 Euro bei Verheirateten). Davon sind 90 Prozent steuerlich ansetzbar

Sonderabschreibung für neuen Wohnraum

Auch im Bereich Immobilien wird es Änderungen geben. Wie bereits im Juni 2019 entschieden, ist nun die neue Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau für die kommende Steuererklärung von Bedeutung. Künftig können Immobilienbesitzer für neue Wohnungen neben der regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent auch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Sie soll im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu fünf Prozent jährlich betragen.

Um aber von der neuen Regelung zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Durch Baumaßnahmen wird aufgrund eines im Zeitraum vom 1.9.2018 bis 31.12.2021 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neuer Wohnraum in einem neuen oder bestehenden Gebäude geschaffen.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen.
  • Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung und in den folgenden neun Jahren der Vermietung zu Wohnzwecken dienen.

Zusatzbeitrag zur GVK steigt

Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 54.450 Euro auf 56.250 Euro. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV wird sich ändern. Er steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Auch für Wechselwillige gibt es Änderungen: Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich künftig privat krankenversichern wollen, müssen im kommenden Jahr ein Jahresbrutto von mindestens 62.550 Euro verdienen.

Für privat Krankenversicherte gibt es gute Neuigkeiten: Durch die Anhebung der Sozialversicherungswerte steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss von monatlich 351,66 Euro auf 367,97 Euro.

Angehörigen-Entlastungsgesetz in Aussicht

Ab 2020 sollen erwachsene Kinder, deren Eltern pflegebedürftig sind und die Pflege nicht selbst finanzieren können, erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.

Bisher gab es so genannte Mindestselbstbehalte, die dem Unterhaltspflichtigen erhalten bleiben mussten und von den Oberlandesgerichten festgelegt wurden. Diese lagen 2019 gemeinhin bei 1.800 Euro für das Kind und zusätzlich 1.440 Euro für den Ehegatten. Die neue Regelung sieht vor, dass das Einkommen der Ehepartner der Kinder nicht mehr berücksichtigt wird.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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