Neuregelung des Vermittlerrechts - bei Verbänden recht umstritten

Am 18. Oktober 2006 stand der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Bundestagsdrucksache 16/1935 und 16/2475) im Mittelpunkt der 3. öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie.

Eingeladen dazu waren alle von der Vermittlerrichtlinie betroffenen Verbände, also der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Bankenfachverband, der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (VOTUM), der Bundesverband der kleinen und mittleren Unternehmen von Versicherungsmaklern (BV KMV-Makler), des Bundesverband der Versicherungsberatungsgesellschaften, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), der Deutscher ReiseVerband (DRV) sowie der Verband der Privaten Bausparkassen.

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist unter den Experten der Verbände recht umstritten. Das wurde während der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie deutlich. In der Regierungsvorlage ist vorgesehen, den bislang frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers künftig an eine "Erlaubnis" zu binden. Hauptstreitpunkt dabei ist jedoch die vorgesehene Befreiung der Einfirmenvertreter vom Sachkundenachweis.

Der GDV begrüßte den Entwurf. Gewachsene Vertriebsstrukturen und Arbeitsplätze von etwa 500.000 Vermittlern blieben erhalten, was durch die Unterscheidung von gebundenen und ungebundenen Vermittlern gewährleistet werde. Auch die Regelungen zur Berufszulassung und zur Registrierung seien sachgerecht, da sie dem Versicherungsvermittler einen der Vermittlungstätigkeit angemessenen Berufszugang ermöglichten.

Der BDV sah es als durchaus vertretbar an, vertraglich gebundene Versicherungsvermittler nicht der Erlaubnispflicht zu unterwerfen. Das vereinfachte Zulassungsverfahren ermögliche eine unbürokratische Registrierung. Sie sei gerechtfertigt, weil beim gebundenen Versicherungsvermittler eine enge Anbindung an das haftende Unternehmen gegeben sei, was die entsprechenden Vereinfachungen ermögliche. Gegen die vorgesehene Befreiung der Einfirmenvertreter wandte sich aber der Verband Unabhängiger Dienstleistungsunternehmen in Europa (VOTUM). Die vorgesehene Befreiung der Einfirmenvertreter vom Sachkundenachweis führe zu Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung und unterlaufe den angestrebten Verbraucherschutz. Der Entwurf ist, nach Auffassung von VOTUM, insgesamt "unausgewogen und praxisfremd". Er schaffe Ungewichte und sorge für Streitstoff.

Der Bundesverband der kleinen und mittleren Unternehmen von Versicherungsmaklern (BV KMV-Makler) schloss sich dieser Kritik an. Der Entwurf enthalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe bei der Normierung der Pflichten des Vermittlungsvertreters. Dies schaffe Rechtunsicherheit. Aus der Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wird mit dem Gesetz die angestrebte Verbesserung des Verbraucherschutzes nicht erreicht. Dazu sei es nötig, den Vermittler zu verpflichten, Abschlusskosten und Abschlussprovisionen offen zu legen. Dies sei ein Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und beseitige Wettbewerbsnachteile der Versicherungsberater. Der Kunde könne so sehen, was ihn die Beratung koste, wodurch sein Anspruch an den Vermittler steige und die Qualität der Beratung besser werde.

Die Regelungen, so kritisierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), schafften sehr viel neue Bürokratie. Dem Verbraucherschutz sei mit der Prüfung nicht gedient, da 90 Prozent der Vermittler von diesem Verfahren nicht betroffen seien. Für sie gebe das Versicherungsunternehmen eine Pauschalerklärung ab. Der beste Verbraucherschutz, so der DIHK, sei ein funktionierender Wettbewerb, der allerdings durch die geplanten Regelungen stark eingeschränkt werde.

Autor(en): Helmut Zermin

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