Nicht alle EU-Staaten schaffen IDD-Umsetzung im Februar

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Die IDD-Umsetzung ist mal wieder etwas ins Stocken geraten. Auf jeden Fall bei einigen EU‑Mitgliedstaaten. So hat die EU-Kommission kürzlich beschlossen, die Anwendbarkeit der EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Doch fest steht: Die IDD ist bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen.

Damit folgt die EU‑Kommission einem Antrag des EU-Parlaments, das eine Fristverlängerung befürwortete. Dem Beschluss der EU-Kommission muss jetzt noch durch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren des EU‑Parlaments sowie des EU-Rats zugestimmt werden.

Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht bleibt für Februar bestehen
Aber auch wenn der Termin erst einmal einige Monate nach hinten verschoben wurde, sind die EU‑Mitgliedstaaten dennoch verpflichtet, die IDD bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen.

Und das bereits verabschiedete deutsche IDD-Umsetzungsgesetz wird auch in vollem Umfang mit allen Verpflichtungen im Februar 2018 in Kraft treten. Aufgrund der politischen Gesamtsituation in Deutschland rechnet zum Beispiel der BVK nicht mit Änderungen und ist überzeugt, dass damit auch die ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen Verpflichtungen für die gesamte deutsche Versicherungsbranche gelten werden.

Die Weiterbildung nicht aus dem Blickfeld verlieren
„Unberührt von der Verschiebung der EU-Kommission bleibt auch die Verpflichtung zur Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich für alle deutschen Vermittler, die gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden muss“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die aufgeschobene, aber nicht aufgehobene IDD-Umsetzung. „Dabei empfehlen wir allen Vermittlern die Teilnahme an der branchenweiten Weiterbildungsinitiative gut beraten. Diese ist die zentrale Plattform zum Nachweis der Weiterbildung nach IDD.“

„Darüber hinaus raten wir zur weiteren Information allen Versicherungsvermittlern, die vom BVK zusammen mit Professor  Dr. Matthias Beenken entwickelte IDD-Checkliste zu beachten. Diese steht auf der Website der Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/ Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (www.kubiev.de).“

Quelle: BVK

Autor(en): Versicherungsmagazin

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